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Für mehr Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten

Bern (ots)

Bundesrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur
Revision des Datenschutzgesetzes
Das Hauptziel der Revision des Datenschutzgesetzes,
die erhöhte Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten, ist in
der Vernehmlassung weitgehend unterstützt worden. Umstritten ist
hingegen, ob darüber hinaus ein Reformbedarf besteht. Der Bundesrat
hat am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen.
Er wird im Herbst über das weitere Vorgehen entscheiden.
16 Kantone, 5 politische Parteien (FDP, Jungfreisinnige, Liberale,
SP und SVP) und 14 Organisationen unterstützen die vorgeschlagene
Revision des Datenschutzgesetzes in ihrer Gesamtheit.
Wirtschaftskreise lehnen die Revision hingegen überwiegend oder
teilweise ab. Sie befürchten einen unverhältnismässigen Aufwand und
praktische Schwierigkeiten. Ein Teil der zustimmenden Organisationen
bedauert andrerseits, dass die Revision nur eine Minimallösung
darstelle und insbesondere zu wenig die technologischen Entwicklungen
berücksichtige. Die Revision geht auf zwei Motionen zurück, welche
die Eidgenössischen Räte in den Jahren 1999 und 2000 überwiesen
haben.
Betroffene Personen sollen informiert werden
Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei
der Beschaffung von Personendaten werden von einer klaren Mehrheit
grundsätzlich befürwortet. Demnach sollen Privatpersonen und
Bundesorgane verpflichtet sein, die betroffene Person zu informieren,
wenn besonders schützenswerte Personendaten und
Persönlichkeitsprofile beschafft werden. Gut aufgenommen worden sind
zudem die Einführung des Beschwerderechts des Eidg.
Datenschutzbeauftragten, die Verbesserung der Position der Person,
die sich einer Bearbeitung sie betreffender Daten widersetzen will,
sowie die Festlegung von Mindeststandards für die
Datenschutzvorschriften der Kantone.
Nahezu unbestritten ist ferner die Unterzeichnung des
Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des
Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Das Zusatzprotokoll enthält Bestimmungen über die Aufsichtsbehörden
und die grenzüberschreitende Datenübermittlung.
Umstrittene Punkte
Umstritten ist hingegen die Lockerung der Vorschrift, wonach bei
der Bearbeitung von Personendaten durch Bundesorgane eine
formellgesetzliche Grundlage bestehen muss. Gemäss
Vernehmlassungsentwurf sollte eine Datenbank mit Online-Zugang
während einer begrenzten Pilotphase bereits vor Inkrafttreten der
formellgesetzlichen Grundlage gestützt auf eine Verordnung des
Bundesrates gestestet werden können. Kontrovers aufgenommen wurden
ferner die Aufhebung der Meldepflicht für Datensammlungen von
Privatpersonen sowie die Kompetenz des Datenschutzbeauftragten, bei
den Kantonen Kontrollen durchzuführen, wenn Bundesorgane und
kantonale Behörden gemeinsam Daten bearbeiten.

Kontakt:

Monique Cossali Sauvain
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'47'89

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