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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Ueber 4500 Einsprachen gegen neue Nachtflugregelung - Provisorische Aenderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich

Bern (ots)

Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sind gegen
die provisorische Aenderung des Betriebsreglements für den Flughafen
Zürich über 4500 Einsprachen eingegangen. Die Mehrheit der
Einsprachen richten sich gegen die vorgesehenen ausgedehnten Anflüge
auf die Piste 28. Diese sind eine Folge der im Staatsvertrag zwischen
der Schweiz und Deutschland vereinbarten verlängerten
Nachtflugsperre.
Gegen die von der Flughafen Zürich AG beim BAZL beantragte
provisorische Aenderung des Betriebsreglements sind während der
öffentlichen Auflage über 4500 Einsprachen eingegangen. Sie stammen
aus den Gemeinden östlich, südlich und westlich des Flughafens, die
durch neue Anflugwege oder verlängerte Pistenöffnungszeiten betroffen
sind. Bekämpft wird vorab die vorgesehene vermehrte Nutzung der Piste
28 ab 22 Uhr für Anflüge von Osten her. Widerstand hervorgerufen
haben aber auch die für eine Verlängerung der Nachtflugsperre nötigen
Entlastungsmassnahmen. So wehren sich die vom Abflug Richtung Süden
Betroffenen gegen eine Verlängerung des Flugbetriebs von 21 bis 22
Uhr auf der Piste 16. Im Westen erwächst der Vorverlegung der Starts
ab der Piste 28 von 7 auf 6.30 Uhr Opposition. Demgegenüber wehren
sich mehrere Fluggesellschaften, die den Flughafen Zürich benützen,
gegen Einschränkungen des Flugbetriebs.
Die verlängerte 'Nachtruhe' hängt zusammen mit dem neuen
Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, den die beiden
Delegationen an ihren Verhandlungen in Bern Ende Juli auf technischer
Ebene bereinigt haben. Die noch offenen Punkte sind Gegenstand eines
weiteren Treffens der Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt
Bodewig vom kommenden Dienstag. An einem ersten Treffen im April
hatten die Minister die Eckwerte des Vertrages festgelegt. Einer
davon ist eine verlängerte Nachtflugsperre über deutschem Gebiet von
22 bis 6 Uhr. Daran anknüpfend will die Flughafen Zürich AG ab der
Unterzeichnung des Staatsvertrags die 'Nachtruhe' in der Schweiz
ausdehnen. Sie soll neu von 23 bis 6 Uhr (bisher 0.30 bis 5.30 Uhr)
gelten. Einzige Ausnahme: Für Verspätungen im Flugverkehr sind Starts
und Landungen bis 23.30 Uhr erlaubt.
Die Aenderung des Betriebsreglements hat aber nur provisorischen
Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements kann erst
nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags in Angriff genommen
werden. Das BAZL geht davon aus, dass das neue Reglement im vierten
Quartal 2002 zur Genehmigung vorliegen wird.
Das BAZL wird nun eine Stellungnahme der Flughafen Zürich AG zu
den umstrittenen Fragen einholen. Danach wird es in Uebereinstimmung
mit dem Abschluss des Staatsvertrags über die beantragten
provisorischen Aenderungen des Betriebsreglements entscheiden.
Einsprecher können den Entscheid des BAZL an die Rekurskommission des
Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) weiterziehen.

Kontakt:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Information, Adrian Nützi,
Projektleiter, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL),
Tel. +41 31 325 98 33.

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