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pafl: Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. August (pafl) - In der Regierungssitzung
vom 25. August 2009 wurde der Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes verabschiedet. Mit der 
vorgeschlagenen Regierungsvorlage soll rechtlich die Möglichkeit 
geschaffen werden, dass beim Obersten Gerichtshof hinkünftig alle 
Mitglieder beiden Senaten angehören können, womit sich für die 
jeweiligen Senatsvorsitzenden die Möglichkeit der gegenseitigen 
Stellvertretung ergibt.
Dadurch wird die Handlungsfähigkeit des Obersten Gerichtshofes für
den Fall der Verhinderung von Mitgliedern oder bei Vorliegen eines 
Ausschlussgrundes gestärkt. Auch der Umstand, dass die 
Stellvertreterpositionen der beiden Senatsvorsitzenden derzeit vakant
sind, kann mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung einer praxisnahen
Lösung zugeführt werden.
Darüber hinaus wird durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung die 
Einheitlichkeit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung als ein 
wesentliches Element im Dienste der Rechtssicherheit gefördert und 
letztlich eine schlanke, den Bedürfnissen eines Kleinstaates 
entsprechende Organisationsstruktur des Obersten Gerichtshofes 
ermöglicht.

Kontakt:

Ivana Ritter
Leiterin Ressort Justiz
T+ 423 236 60 85

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