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pafl: Regelung für internationale Adoptionen

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend die 
Ratifikation des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern 
und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption 
vom 29. Mai 1993. Das von der Haager Konferenz für internationales 
Privatrecht ausgearbeitete Übereinkommen möchte sicherstellen, dass 
internationale Adoptionen zum Wohle des Kindes und unter Wahrung 
seiner völkerrechtlich anerkannten Grundrechte stattfinden. Ein 
institutionalisiertes System der Zusammenarbeit von Herkunfts- und 
Aufnahmestaaten soll die Einhaltung der vorgeschriebenen 
Schutzvorschriften sicherstellen und Missbräuche in Form von 
Entführung, Verkauf und Handel mit Kindern verhindern.
Internationale Adoptionen gewinnen zunehmend an Bedeutung, da 
immer weniger Kinder im Inland zur Adoption frei gegeben werden. Mit 
bereits 76 Vertragsstaaten entwickelt sich das Haager 
Adoptionsübereinkommen immer mehr zu einem allgemein anerkannten 
Standard für die Abwicklung solcher Adoptionsverfahren. Durch den 
Beitritt erhalten liechtensteinische Paare zukünftig die Möglichkeit,
aus allen Vertragsstaaten Kinder zu adoptieren, wobei auch Adoptionen
aus Nicht-Vertragsstaaten weiterhin möglich sein werden. Im neuen 
Kinder- und Jugendgesetz (KJG), welches im Dezember 2008 vom Landtag 
in zweiter Lesung beraten wird, soll mit Abschnitt E 
"Pflegeverhältnisse zum Zweck der Adoption und Adoptionen im Ausland"
eine gesetzliche Regelung für internationale Adoptionen geschaffen 
werden. Diese Bestimmungen finden dann sowohl auf Adoptionen von 
Kindern aus Vertragsstaaten, als auch aus Nicht-Vertragsstaaten des 
Übereinkommens Anwendung. Damit wird gewährleistet, dass bei allen 
internationalen Adoptionen der grösstmögliche Schutz des Kindes 
garantiert wird.
Das Haager Übereinkommen verlangt die Benennung einer Zentralen 
Behörde. In Liechtenstein soll diese Funktion dem Amt für Soziale 
Dienste (ASD) zukommen. Das ASD wird damit zur Kontaktstelle für 
ausländische zentrale Behörden und koordiniert den Austausch der 
jeweiligen Informationen und Hintergrundberichte. Die Zuständigkeiten
und das Verfahren im Inland werden durch den Beitritt zum Haager 
Adoptionsübereinkommen jedoch nicht wesentlich verändert. Das  Amt 
für Soziale Dienste war bereits bisher für die Prüfung und Beratung 
von zukünftigen Adoptiveltern sowie den Kontakt mit ausländischen 
Behörden zuständig. Für die Erteilung der Einreise- und 
Aufenthaltsbewilligung für das Kind ist das Ausländer- und Passamt, 
für die Anerkennung der Adoption das Landgericht verantwortlich.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423 236 60 62

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