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pafl: Neues Kulturförderungsgesetz

(ots)

Vaduz, 25. April (pafl) -

Die Kulturförderung in
Liechtenstein ist in verschiedenen Gesetzen verankert. Nun soll der 
Bereich der Förderung privater kultureller Tätigkeit in einem Gesetz 
zusammengefasst werden. Weiters sollen die bisher in die Förderung 
involvierten staatlichen Institutionen wie Kulturbeirat der Regierung
und Stiftung Pro Liechtenstein zu einer Institution, der 
Kulturstiftung Liechtenstein, zusammengeführt und mit den notwendigen
Kompetenzen ausgestattet werden.  Ein entsprechender Bericht und 
Antrag zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes wurde von der 
Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt auf, dass sich das 
kulturelle Leben in Liechtenstein in einer ausgesprochenen Phase des 
Wachstums befindet. Mit dieser Entwicklung hat sich der 
Aufgabenbereich für die betroffenen staatlichen Stellen massgeblich 
geändert und der Ruf nach staatlicher Förderung hat markant 
zugenommen.
Mit diesem Vorgehen werden im Sinne der Verwaltungsreorganisation 
sowohl die Strukturen als auch das Verfahren im Bereich der 
Kulturförderung massgebend vereinfacht, was für alle Betroffenen 
einen deutlichen Mehrwert bringt. Der zeitliche und administrative 
Aufwand wird verringert. Die neuen Strukturen und klaren 
Kompetenzregelungen schaffen Effizienz und Transparenz.
Das gültige Kulturförderungsgesetz stammt aus dem Jahre 1990 und 
damit aus einer Zeit, in der sich das kulturelle Leben ganz anders 
präsentierte. Mit der Vorlage eines neuen Kulturförderungsgesetzes 
will die Regierung die Förderung der kulturellen Tätigkeit von 
privaten Personen und Organisationen neu regeln und in die Zukunft 
führen. Gleichzeitig beinhaltet die neue Vorlage auch das Bekenntnis 
des Staates zur Achtung der Unabhängigkeit, Freiheit und Vielfalt der
kulturellen Tätigkeit.

Pressekontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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