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pafl: Regierung schlägt Massnahmenpaket zur Stärkung der Sozialpartnerschaft vor

(ots)

Vaduz, 12. April (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 11. April 2006 eine Vernehmlassungsvorlage 
verabschiedet, in welcher sie ein umfassendes Massnahmenpaket 
präsentiert, um die kooperative Sozialpartnerschaft auf gesicherten 
rechtlichen Grundlagen zu erhalten und zu stärken. Der 
Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.
Im Einzelnen schlägt die Regierung einerseits vor, dass das mit der 
Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft bei der Gewerbe- und 
Wirtschaftskammer entstandene Problem der "Aussenseiter-Arbeitgeber" 
durch die Schaffung eines Gesetzes über die 
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen gelöst 
werden soll. Gemäss diesem, nach Schweizer Vorbild formulierten 
Gesetz, kann ein Gesamtarbeitsvertrag von der Regierung mittels 
Verordnung auf nicht beteiligte Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer 
Wirtschaftsbranche oder eines Berufes ausgedehnt werden.
Andererseits soll der Vollzug eines allgemein verbindlich erklärten 
Gesamtarbeitsvertrags im Sinne flankierender Massnahmen im Bereich 
der Entsendung und des Personalverleihs strikter geregelt werden. In 
diesen Bereichen sind die Arbeitnehmer besonders exponiert, was die 
Einhaltung von Arbeitsbedingungen angeht. Die Vollzugsbestimmungen 
des Entsendegesetzes und die Arbeitsvermittlungsgesetze sollen 
entsprechend angepasst werden.
Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines 
Gesamtarbeitsvertrags bedeutet schliesslich noch keinen 
flächendeckenden Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen, da 
oftmals kein Gesamtarbeitsvertrag besteht oder ein solcher nicht 
allgemeinverbindlich erklärt wird. Als weitere flankierende 
Massnahme im Normalarbeitsrecht sollen neu Mindestlöhne geschaffen 
werden können. Voraussetzung für den Erlass von 
Mindestlohnvorschriften ist die wiederholte missbräuchliche 
Unterbietung der üblichen Löhne. Der Erlass eines solchen 
Normalarbeitsvertragsrechts erfolgt auf Antrag der neu geschaffenen 
dreigliedrigen Kommission durch die Regierung.
Die Regierung ist überzeugt, dass sie mit dem vorgeschlagenen neuen 
Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von 
Gesamtarbeitsverträgen sowie mit den flankierend vorgeschlagenen 
Anpassungen im Entsendegesetz, Arbeitsvermittlungsgesetz und 
Arbeitsvertragsrecht ein Massnahmenpaket vorlegen kann, mit welchem 
auf wirtschaftsverträgliche Weise der Beschäftigung von 
Arbeitnehmern unter missbräuchlichen Arbeitsbedingungen wirksam 
begegnet werden kann.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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