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pafl: Weinqualitätsverordnung – Einladung zur Stellungnahme

(ots)

Vaduz, 3. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf
der Verordnung zur Qualitätsförderung des Liechtensteiner Weines, 
kurz Weinqualitätsverordnung, zur Kenntnis genommen und das Amt für 
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen mit der Konsultation der 
interessierten Kreise beauftragt. Inhaltlich verfolgt die 
Weinqualitätsverordnung entsprechend ihrer Bezeichnung primär ein 
Ziel: Die Förderung der Qualität der heimischen Weine.
Durch die eigenständige Neuregelung des Weinbereichs werden wichtige 
Weichen für die Zukunft gestellt: Die neuen Bestimmungen definieren 
die Anforderungen, welche als Voraussetzung für die zukünftige 
Anerkennung der Liechtensteiner Weine als Qualitätsprodukte gelten, 
und zwar sowohl Schweiz- als auch EWR-seitig.
Unter diesem Aspekt führt die Weinqualitätsverordnung z.B. die AOC- 
Bezeichnung (appellation d'origine contrôlée, kontrollierte 
Ursprungsbezeichnung) für die Liechtensteiner Weine der Kategorie 1 
ein. Dadurch werden diese künftig auch nach Inkrafttreten der 
bevorstehenden Änderungen der heutigen, schweizerischen 
Weingesetzgebung weiterhin Zugang zur obersten Weinkategorie auf dem 
Schweizer Markt haben.
Zugleich sind auch aufgrund von EWR-rechtlichen Verpflichtungen 
diverse Detailregelungen im Weinbereich nötig, um die EWR-seitige 
Anerkennung der Liechtensteiner Weine als Qualitätsweine 
beanspruchen zu können. Dazu werden neue Elemente eingeführt, wie 
z.B. die Führung eines liechtensteinischen Rebsortenverzeichnisses, 
die Definition der traditionellen Begriffe zur Weinbezeichnung und 
die Einführung eines Weinqualitätsstufensystems.
Beginnend mit der Selbstkontrolle durch den Winzer im Rebberg, über 
einen technischen Anforderungskatalog zur Trauben- und schliesslich 
zur Weinproduktion, bis hin zur amtlichen Weinlesekontrolle und der 
Beurteilung der Weine durch eine professionelle 
Weindegustationskommission setzt die Weinqualitätsverordnung den 
nötigen rechtlichen Rahmen für die Qualität des liechtensteinischen 
Weines, was wiederum seine Marktposition festigt und somit den 
einheimischen Winzern zu Gute kommen wird.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird den 
Entwurf der Weinqualitätsverordnung in den nächsten Tagen den 
Winzervereinigungen und weiteren Fachleuten zuschicken. Darüber 
hinaus sind aber auch alle anderen Interessierten eingeladen, sich 
über die Weinqualitätsverordnung zu informieren und bis zum 31. 
Januar 2005 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf 
kann beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen bezogen 
werden, welches als zuständige Amtsstelle auch gerne Ihre Fragen zum 
Entwurf der Weinqualitätsverordnung beantwortet.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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