pafl: Keine Ausnahmen für terroristische Taten
(ots)
Vaduz, 4. November (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus. Dieses Übereinkommen sieht die Auslieferung auch für Personen vor, die für ihre Tat einen politischen Beweggrund vorgeben, wenn die Tat ein derart schweres Verbrechen ist, dass ihr der überwiegend politische Charakter aberkannt werden muss. Damit wird vom völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Auslieferung für politisch motivierte Handlungen abgewichen. Da gerade Terroristen häufig den politischen Charakter ihrer Straftaten unterstreichen und zwar wegen ihrer Beweggründe oder wegen des Zieles, das sie erreichen wollen, zielt das Übereinkommen darauf ab, die Verweigerung der Auslieferung von Terroristen zu unterbinden.
Das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens wurde vom Europarat als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 erarbeitet. Es sieht insbesondere eine Erweiterung der Liste von Straftaten vor, die als terroristisch gelten und daher "entpolitisiert" werden. Ausserdem wird das Übereinkommen für den Beitritt von Beobachterstaaten des Europarats sowie von anderen Nicht-Mitgliedstaaten geöffnet. Gleichzeitig dienen die Änderungen einer Stärkung der Grundrechtsgarantien durch die explizite Zulässigkeit der Auslieferungsverweigerung bei möglichem Folterrisiko sowie möglicher Vollstreckung eines Todesurteils oder der Verhängung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit.
Liechtenstein ist seit 1979 Vertragsstaat des Übereinkommens und hat das Protokoll zu dessen Änderung am 15. Mai 2003 unterzeichnet.
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