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Teilrevision des LKW-Gesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
23. April 2002 einen Bericht und Antrag zur Teilrevision des LKW- 
Gesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die  
Regierungsvorlage beinhaltet zwei Aspekte: zum einen wird eine  
Abänderung des LKW-Zweckartikels beantragt und zum anderen sind  
aufgrund des Elektrizitätsmarkgesetzes, welches in der  
Landtagssitzung vom 16. / 17. April in erster Lesung behandelt  
worden ist, geringfügige Anpassungen im LKW-Gesetz hinsichtlich  
der Durchleitungsrechte von Elektrizität notwendig.
Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) sind heute zusätzlich  
zur traditionellen Zweckbestimmung im Bereich der Stromversorgung  
auch in den Bereichen Telekommunikation, Radio/Fernsehen und  
Internet tätig. Für die operative Ausübung dieser erweiterten  
Geschäftsfelder ist die Gründung einer Tochterunternehmung oder  
die Beteiligung an oder eine Zusammenarbeit mit einem oder  
mehreren anderen Unternehmungen vorgesehen. Diese Geschäftsfelder  
werden heute von den LKW durch die 100 Prozent-Tochter LieComtel  
AG bearbeitet. Eine Änderung des LKW-Zweckartikels soll es den  
LKW künftig erlauben, die Geschäftstätigkeiten in den Bereichen  
Telekommunikation, Radio/Fernsehen und Internet auch innerhalb  
der eigenen Unternehmensgrenzen umzusetzen. Materiell und  
substantiell ändert sich somit am eigentlichen Geschäftszweck der  
LKW nichts.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist der Strategieentscheid  
der LKW, dass sich die LieComtel künftig vermehrt auf das  
Kerngeschäft Radio, TV und Internet auf Basis von Breitband- und  
CATV-Netzen konzentrieren wird. Gleichzeitig soll die LieComtel  
AG mittelfristig als eigenständiger Geschäftsbereich in die LKW  
integriert werden, damit die sowohl im strategischen als auch im  
operativen Bereich vorhandenen Synergiepotentiale (z.B. bei der  
Netzdokumentation, bei der Planung und der Projektierung, bei  
Infrastrukturelementen sowie bei diversen Management Services)  
möglichst optimal ausgenutzt werden können.
Die LieComtel AG war ursprünglich in den Bereichen Netzmanagement
und Netzunterhalt sowie im Telekommunikations-Leitungsbau tätig.  
Heute betätigt sich die LieComtel AG schwerpunktmässig im Bereich  
CATV (Kabelfernsehen), Radio und Internet. Der LieComtel AG ist  
es gelungen, mit 8 Gemeinden Verträge über den Erwerb der ehemals  
gemeindeeigenen Fernsehnetze abzuschliessen und entsprechende  
Mehrwertdienste anzubieten. Sie bietet bereits in vier Gemeinden  
Internet-Dienstleistungen an, drei weitere Gemeinden werden noch  
in diesem Jahr vom Dienstleistungsangebot der LieComtel AG  
profitieren.
In der vorgelegten Gesetzesänderung sind ausserdem Anpassungen im
Gesetz über die Liechtensteinischen Kraftwerke vorgenommen  
worden, insbesondere was die Regelung der Durchleitungsrechte  
betrifft. Diese sind aufgrund des Elektrizitätsmarktgesetzes  
(EMG) notwendig geworden.

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Ressort Wirtschaft (+423/236 60 74)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 205 2002/1232-7701

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