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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

BBT: Neues Gesetz zur Berufsbildung ab 1. Januar 2004

(ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch der neuen Berufsbildungsverordnung (nBBV) zugestimmt. Diese tritt, ebenso wie das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG), am 1. Januar 2004 in Kraft. Ab diesem Datum wird die Berufs- und Arbeitswelt über ein modernes Instrument verfügen, um ihren Entwicklungsbedürfnissen und den neuen Anforderungen, die sich daraus ergeben, gerecht zu werden.

Ab 2004 werden sämtliche Bereiche der Berufsbildung auf eine 
einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. So sind die bisher der 
Regelungskompetenz der Kantone unterstehenden Bereiche Gesundheit, 
Soziales und Kunst in das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) 
integriert. Ebenfalls dem BBG unterstellt sind auch die in anderen 
Bundesgesetzen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft. 
Diese Zusammenlegung der Kompetenzen ergibt sich als direkte Folge 
der Annahme der neuen Bundesverfassung im Jahr 1999.
Das revidierte Berufsbildungsgesetz bietet neue, differenzierte 
Wege der beruflichen Bildung. Es wurde ein innovatives und 
anpassungsfähiges Instrument geschaffen, das eine hohe Flexibilität 
sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen der 
Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen ermöglicht. Die 
Berücksichtigung der wachsenden Zahl bildungsmässiger "Patchwork"- 
Biografien und die Einführung neuer Qualifikationsverfahren tragen 
ebenfalls zur Förderung der Durchlässigkeit im Bildungssystem bei.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wird ausserdem die bisherige, 
am Aufwand orientierte Subventionierung durch ein leistungsbezogenes 
Finanzierungssystem ersetzt. Letzteres sieht die Zuweisung von 
Pauschalbeiträgen an die Kantone vor und wird mit einer 
Übergangsfrist von vier Jahren eingeführt. Der Anteil des Bundes an 
den von der öffentlichen Hand getragenen Kosten der Berufsbildung 
wird stufenweise von heute weniger als einem Fünftel auf einen 
Viertel erhöht. In der Botschaft über die Förderung von Bildung, 
Forschung und Technologie (BFT) ist für die Jahre 2004-2007 ein 
Zahlungsrahmen von zwei Milliarden Franken vorgesehen.
Für die übrigen Reformen des nBBG ist eine fünfjährige 
Übergangsfrist vorgesehen. Während dieser Zeit sollen die rund 300 
Bildungsverordnungen (bisher Ausbildungsreglemente) an die neuen 
Bestimmungen angepasst werden. Diese Aufgabe wird in 
partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und 
Organisationen der Arbeitswelt auf der Grundlage eines Masterplans 
durchgeführt.
Für weitere Auskünfte:
Christophe Hans, Pressesprecher EVD, 031/322 39 60
Hugo Barmettler, BBT, Ressortleiter IPP, 031/323 20 29
http://www.bbt.admin.ch/dossiers/nbb/d/bbv_erlaeuter.pdf

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