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Die Revision des Kartellgesetzes auf Kurs Aenderung des Kartellgesetzes Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG)
Kenntnis genommen und die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt.
Am Pfeiler der Revisionsvorlage wird festgehalten: Um die
Präventivwirkung des KG zu erhöhen, sollen künftig gegen harte
Kartelle und gegen den Missbrauch von Marktmacht direkt Sanktionen
verfügt werden können. Um zu vermeiden, dass harte Kartelle im Wissen
um die schärferen Sanktionsmöglichkeiten verstärkt im Untergrund
operieren, wird als flankierende Massnahme geprüft, inwiefern mit
einer "Bonusregelung" Anreize für Kooperation von Kartellmitgliedern
mit den Wettbewerbsbehörden gesetzt werden können. Auf eine
Neuzusammensetzung der Wettbewerbskommission wird verzichtet. Der
Bundesrat hat Kenntnis genommen vom Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahrens zu einer Aenderung des Bundesgesetzes vom
6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
(Kartellgesetz, KG; SR 251). Die Vernehmlassungsvorlage hatte drei
Hauptziele zum Gegenstand:
- Einführung direkter Sanktionen bei kartellrechtlichen
  Verstössen
- Aenderung der Zusammensetzung der Weko (Ausschluss von
  Interessenvertretern)
- Verzicht auf spezielle Schwellenwerte für die Meldepflicht
  von Zusammenschlüssen zwischen Medienunternehmen.
Ergebnisse der Vernehmlassung
Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens ist kontrovers
ausgefallen. Die Kantone stimmen der Aenderung des Kartellgesetzes im
Grundsatz mit überwiegender Mehrheit zu; die politischen Parteien und
die interessierten Organisationen hingegen äussern sich - wenn auch
keineswegs einhellig - skeptisch oder ablehnend. Der Vorschlag einer
Einführung direkter Sanktionen wird von weiten Kreisen als
Notwendigkeit anerkannt. Es werden aber verschiedentlich Zweifel
gemeldet, ob dieses Instrument mit dem Missbrauchsprinzip der
Verfassungsbestimmung vereinbar ist. Der "Bonusregelung", durch die
Kartellmitglieder, welche an der Beseitigung des Kartells mitwirken,
von direkten Sanktionen ganz oder teilweise befreit werden könnten,
wird mit grosser Skepsis begegnet; sie wird mehrheitlich als
systemfremd beurteilt. Die mögliche Effizienzsteigerung der Arbeit
bei der Wettbewerbskommission (Weko) durch eine Verkleinerung der
Kommission würde zwar von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern
begrüsst. Der Vorschlag, die Weko nur noch aus unabhängigen
Sachverständigen zusammenzusetzen, stösst allerdings fast durchwegs
auf Ablehnung. Der Vorschlag, die speziellen Schwellenwerte für die
Meldepflicht von Zusammenschlüssen zwischen Medienunternehmen zu
streichen, löste kein grosses Echo aus. Zahlreiche Vernehmlasser
verzichteten auf eine Stellungnahme zu diesem Punkt. Wenn Stellung
genommen wird, dann häufiger zustimmend als ablehnend.
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, den Entwurf der Aenderung
des Kartellgesetzes gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse zu
überarbeiten. Dabei wird auf die Aenderung der Zusammensetzung der
WEKO verzichtet. An der Einführung direkter Sanktionen und der
"Bonusregelung" wird hingegen grundsätzlich festgehalten, doch sollen
dazu noch weitere Abklärungen vorgenommen und Varianten geprüft
werden. An der Abschaffung des speziellen Schwellenwertes für die
Meldung von Medienzusammenschlüssen wird ebenfalls festgehalten.

Kontakt:

Dr. Eric Scheidegger, Generalsekretariat EVD,
Tel. +41 31 322 20 14.

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