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Kantonaler Gewerbeverband Zürich

Revision des Gesundheitsgesetzes im Kantonsrat
Weg von Maximalforderungen

Zürich (ots)

Von Robert E. Gubler, Vizepräsident Kantonaler
Gewerbeverband Zürich
Im Zusammenhang mit der Revision des Gesundheitsgesetzes haben
sich Ärzte und Apotheken mit Initiativen und einer intensiven Lobby
auf eigene Maximalforderungen versteift. Die Aufgabe der
kantonsrätlichen Kommission war keine leichte: Die dem Kantonsrat
jetzt vorliegende Lösung ist aber in ihren Auswirkungen noch zu wenig
ausgewogen. Sie schafft Anreize im Bereich des ärztlichen
Notfalldienstes und führt zu einer Verlagerung des
Medikamentenverkaufs von den Apotheken zu den Ärzten. Positive
Auswirkungen auf die Kostenexplosion sind nicht erreicht. Mit dieser
Ausgangslage ist davon auszugehen, dass beide Initiativen und der
Gegenvorschlag vors Volk kommen. Der Abstimmungsausgang ist völlig
offen, so dass der Zufall die künftige Gesundheitspolitik im Kanton
Zürich bestimmen dürfte. Der Kantonsrat hat es in der Hand, die
Führungsrolle wieder zu übernehmen und die Initianten von den
Maximalforderungen abzubringen.
Bei der Regelung der Medikamentenabgabe im Kanton Zürich ereifern
sich Interessenvertreter hüben wie drüben. Zwischen den Partnern im
Gesundheitswesen, den Ärzten und Apothekern, hat sich ein Graben
aufgetan, weil das Verwaltungsgericht die bisherige bewährte Praxis
nicht als verfassungskonform beurteilt. Auf der anderen Seite
verlangt das Eidgenössische Krankenversicherungsgesetz, dass die
öffentlichen Apotheken für die ganze Bevölkerung jederzeit gut
zugänglich sein müssen. Die von der Kommission und von den Ärzten
vorgeschlagene Verlagerung des Medikamentverkaufs führt bei den
Apotheken zu Arbeitsplatz- und Präsenzabbau und dürfte auch zur
Schliessung etlicher Betriebe führen. Statt den Wettbewerb unter den
Apotheken oder unter den Ärzten zu fördern, wird eine Konkurrenz
zwischen Apothekern und Ärzten aufgebaut. Das ist keine Gesundheits-,
sondern eine Strukturpolitik, die mit ungleichen Ellen misst.
Sparen und Bewährtes sanft verbessern
Bei der Konzeption ein vernünftige Mittelweges darf die bisherige
Gesundheitsversorgung nicht schlechter werden. Gemäss Verlautbarungen
in den Medien könnten sowohl Ärzte wie auch die Apotheken
grundsätzlich mit der bisherigen Praxis leben. Es geht also darum,
sowohl dem Krankenversicherungsgesetz des Bundes wie auch der
kantonalen Verfassung gerecht zu werden und auf Anreize zu
verzichten, welche sich entweder zu Gunsten der Ärzte oder der
Apotheken einseitig auswirken. Der Wettbewerb und der damit
verbundene Schritt in Richtung Liberalisierung des Gesundheitswesens
soll ausschliesslich unter gleichen Anbietern, also Ärzten oder
Apothekern jeweils unter sich, stattfinden. Es ist nicht Aufgabe der
Politik, Umsatzgeschenke an die eine oder andere Gruppe zu machen,
sondern die Aufgabe liegt vor allem darin, Anreize zu einem sparsamen
Umgang mit den verfügbaren Mitteln und zur Stabilisierung der
Gesundheitskosten zu schaffen.
Von den Ärzten und von den Apotheken ist dagegen zu verlangen,
dass sie jetzt Hand zum Kompromiss bieten und von den
Maximalforderungen abrücken. Die Initiativen haben ihre Aufgabe
erfüllt und können zurückgezogen werden, wenn es dem Kantonsrat
gelingt, den Mittelweg zu finden und mit einer klaren Mehrheit
durchzusetzen.
Rückfragen:
VZI, Robert E. Gubler, Vizepräsident Kantonaler Gewerbeverband
Zürich, Tel. +41 1 455 56 70