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EFD: Swissair: Kredite zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nicht voll beansprucht

Bern (ots)

21. Mai 2003 (EFD) Das Darlehen an die Swissair zur
temporären Aufrechterhaltung des Flugbetriebes im Maximalbetrag von 
1,45 Mrd Franken ist nicht vollumfänglich beansprucht worden. Da die 
Schlussabrechnung noch aussteht, kann die Minderbeanspruchung zur 
Zeit nicht abschliessend beziffert werden; sie dürfte jedoch bei 300 
Mio Franken liegen, wie der Bundesrat heute in seiner Antwort auf 
eine Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 
(SVP) schreibt.
Mit ihrer Interpellation vom 19. März 2003 hatte die SVP-Fraktion 
verschiedene Fragen zum SAirGroup-Untersuchungsbericht gestellt. In 
seiner heute verabschiedeten Antwort hält der Bundesrat zur 
Hauptsache fest:
  • Der Bericht der Firma Ernst & Young trägt zwar die Fakten zusammen, enthält aber keine rechtliche Würdigung. Diese Beurteilung fällt zunächst in die Zuständigkeit von Sachwalter Karl Wüthrich. Seine Entscheide über allfällige Verantwortlichkeitsklagen sind in der zweiten Hälfte 2003 zu erwarten.
  • Für die von ihm abgeordneten Verwaltungsräte haftet der Bund grundsätzlich nach Artikel 762 Absatz 4 des Obligationenrechts. Bisher wurden jedoch gegenüber Bundesvertretern keine individuell zurechenbaren Vorwürfe erhoben.
  • SAir Group verfügte über ein Aktienkapital von 877,4 Mio. CHF. Daran partizipierte der Bund mit rund 27,4 Mio CHF (3,1 Prozent). Die einzelne Aktie im Nennwert von 69 CHF erreichte im Sommer 1998 an der Börse einen Höchstkurs von 517 CHF (damaliger Marktwert des Bundespaketes rund 200 Mio. CHF).
  • Das Darlehen an Swissair zur temporären Aufrechterhaltung des Flugbetriebes im Maximalbetrag von 1,45 Mia. CHF musste nicht vollumfänglich beansprucht werden. Da die Schlussabrechnung noch aussteht, kann die Minderbeanspruchung zur Zeit nicht abschliessend beziffert werden, dürfte jedoch bei 300 Mio. CHF liegen.
  • Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich in Sachen Swissair aktiv geworden sind. Er geht davon aus, dass die Untersuchungen wirksam und unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit durchgeführt werden können.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 
18
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CH-3003 Bern
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