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EFD: Überschüssige Goldreserven der SNB: Zahlreiche Vorstösse behandelt

Bern (ots)

07. Mär 2003 (EFD) Nachdem der Bundesrat am 30. Januar
Entscheide zur Verwendung des überschüssigen Goldvermögens der Schweizerischen 
Nationalbank SNB gefällt hat, befasste er sich heute Freitag und auch 
schon am Mittwoch der vergangenen Woche mit zahlreichen parlamentarischen 
Vorstössen zum gleichen Thema. Nach Ansicht des Bundesrates soll das 
Goldvermögen (1'300 Tonnen Gold, welche die SNB für die Geldpolitik nicht 
mehr benötigt) real in seinem Wert erhalten werden, die Erträge daraus 
sollen zu 2/3 den Kantonen und zu 1/3 dem Bund zu Gute kommen. Bereits 
vor dem Inkrafttreten der definitiven Lösung, die einer Verfassungsänderung 
bedarf, sollen die Erträge aus dem verkauften Goldvermögen mittels einer 
Zusatzvereinbarung mit der SNB an Bund (1/3) und Kantone (2/3) ausgeschüttet 
werden.
Behandelt wurden am 7. März die folgenden Vorstösse:
Motion von Nationalrat Charles Favre, FDP/VD (02.3451) Verwendung 
der veräusserten Goldreserven.
Forderung: Verwendung des Bundesanteils zur Schuldentilgung.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Interpellation von Nationalrat Heiner Studer, EVP/AG (02.3620) 
Verwendung der überschüssigen Goldreserven.
Fragen (u.a.): Verwendung zum Schuldenabbau bei Bund und Kantonen? 
Verwendung der Bundesmittel für innovative Projekte im Bereich von 
Bildung, Familie und Ähnliches?
Antwort Bundesrat: Keine Zweckbindung, Ausschüttung der Erträge zu 
2/3 an Kantone, 1/3 an Bund.
Motion der Fraktion der Schweiz. Volkspartei (02.3705) Fonds zur 
Führung und Verzinsung der überschüssigen Goldreserven. 
Übergangsbestimmung.
Forderung: Erlös der bereits verkauften Goldreserven in Fonds 
einspeisen und bis zur definitiven Reglung nicht ausschütten.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Motion der Sozialdemokratischen Fraktion (02.3713) Erlös und Ertrag 
der verkauften Goldreserven. Vorsorgliche Massnahmen.
Forderung: Erlös der bereits verkauften Goldreserven in separatem 
Teil der Nationalbankrechnung führen und bis zur definitiven Reglung 
nicht ausschütten.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Behandelt wurden am 26. Februar die folgenden Vorstösse:
Motion von Ständeart Hans-Rudolf Merz FDP/AR (02.3452), Verwendung 
der veräusserten Goldreserven.
Forderung: Verwendung des Bundesanteils zur Schuldentilgung.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Postulat der Finanzkommission des Ständerates (03.3000), 
Goldreserven. Direkt 2/3 an die Kantone.
Forderung: Rasche Ausschüttung zu mindestens 2/3 an die Kantone ohne 
Verfassungsänderung.
Antrag Bundesrat: Entgegennahme des Postulates und als erfüllt 
abschreiben.
Auskunft: Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 61 72
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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