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EFD: Einigung zwischen den USA und der Schweiz über die Anwendung der Bestimmung über die Amtshilfe

Bern (ots)

24. Jan 2003 (EFD) Nach drei Gesprächsrunden haben die
Schweiz und die USA eine Vereinbarung über die Interpretation der 
Bestimmung des schweizerisch-amerikanischen 
Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die Amtshilfe abgeschlossen. 
Dabei wird das Prinzip der doppelten Strafbarkeit materiell gewahrt. 
Mit dieser Vereinbarung wird der Inhalt des bisherigen 
Doppelbesteuerungsabkommen präzisiert und die langjährige gute 
Zusammenarbeit der beiden Länder auf diesem Gebiet weiter vertieft.
Auslöser für die Gespräche war das im Februar 2002 vom damaligen US- 
Finanzminister Paul O'Neill gestellte Begehren um Revision der 
betreffenden Bestimmung im schweizerisch-amerikanischen 
Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996.
In den darauf anberaumten technischen Gesprächen zeigte sich, dass 
die wesentlichsten amerikanischen Anliegen auch ohne Änderung des 
Abkommens umgesetzt werden können. Nach drei Gesprächsrunden haben 
sich nun eine schweizerische und eine amerikanische Delegation über 
eine allgemein verbindliche Verständigungsvereinbarung betreffend 
die Interpretation dieser Bestimmung einigen können.
Das schweizerisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen sieht 
vor, dass die Staaten untereinander diejenigen Auskünfte 
austauschen, die notwendig sind für die Durchführung der 
Bestimmungen des Abkommens oder für die Verhütung von 
Betrugsdelikten und dergleichen im Zusammenhang mit einer unter das 
Abkommen fallenden Steuer. Die getroffene Vereinbarung enthält 
Kriterien für die Auslegung des Begriffs "Betrugsdelikte und 
dergleichen" sowie entsprechende Fallbeispiele. Nach diesem Konzept 
leistet die Schweiz Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen 
Veranlagungsverfahren nicht begangen werden können, aber den 
gleichen Unrechtsgehalt haben wie dies bei der Begehung von 
Abgabebetrug der Fall ist.
Auskunft:
Robert Waldburger, Eidg. Steuerverwaltung
Freitag, 24. Januar: Tel. 079 216 45 59
Samstag, 25. Januar, 10.00-15.00 Uhr: Tel. 071 224 25 22
Montag, 27. Januar 2003: Eric Hess, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 
322 71 51
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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