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UVEK/ETEC: Zollfreistrasse Basel: Treffen Bund-Kanton Basel-Stadt

Bern (ots)

Bundesrat Moritz Leuenberger hat eine Delegation der
Baselstädter Regierung zu einer Aussprache über die zollfreie 
Strasse Lörrach- Weil am Rhein empfangen. Er teilt die Bedenken 
hinsichtlich der ökologischen Folgen des Projektes und versteht auch 
die Sorgen um das beliebte Naherholungsgebiet. Die rechtliche Lage 
ist indes klar: Alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft, und der 
Staatsvertrag mit Deutschland verpflichtet den Kanton, das Gelände 
für den Bau zur Verfügung zu stellen. Eine gemischte Kommission 
beider Länder kann bei Schwierigkeiten mit der Durchführung des 
Vertrags einberufen werden. Der Vertreter des Bundes hat das Gremium 
für den 7. April zu einer entsprechenden Sitzung eingeladen. 
Leuenberger wies den Kanton darauf hin, dass der Bundesrat 
allfällige Schadenersatzforderungen wegen Verzögerungen des 
Baubeginns nicht übernimmt.
Der vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten 
(EDA) in den 70er Jahren ausgehandelte Staatsvertrag wurde vom 
Parlament 1979 genehmigt und trat am 1. August 1980 in Kraft. Die 
Vereinbarung sieht die Bereitstellung des Terrains für den Bau der 
zollfreien Strasse vor. Der Bau der 735 Meter langen zollfreien 
Strasse verzögerte sich infolge politischer Opposition sowie 
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren immer wieder. Mittlerweile sind 
sämtliche Bewilligungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der 
Kanton Basel-Stadt will, dass der vertraglich vereinbarte Bau der 
Zollfreistrasse nochmals überdacht wird.
Verständnis für die Bevölkerung
Am heutigen Treffen mit Regierungsrätin Barbara Schneider und 
Regierungsrat Hans-Martin Tschudi teilte Bundesrat Leuenberger die 
Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Projektes. Dies betrifft 
insbesondere die negativen Folgen für die Umwelt und das betroffene 
Naherholungsgebiet. Laut Staatsvertrag ist der Kanton aber 
verpflichtet, das Land zur Verfügung zu stellen und die Bäume zu 
roden. Diese Pflicht geht direkt aus dem Vertrag hervor, und es 
bedarf keiner weiteren Anweisungen des Bundes.
Was die Probleme bei der Umsetzung des Staatsvertrags betrifft, so 
ist dafür nicht der Bundesrat, sondern eine gemischte Kommission 
zuständig. Darin sind beide Länder, einschliesslich des Kantons 
Basel-Stadt vertreten. Das Bundesamt für Strassen hat von der im 
Vertrag vorgesehenen Möglichkeit, bei Schwierigkeiten den Ausschuss 
einzuberufen, Gebrauch gemacht und für den 7. April einen Termin 
vereinbart. An der Sitzung soll trotzdem nochmals geklärt werden, ob 
die Aufnahme von Gesprächen über Alternativen zum heutigen Projekt 
möglich ist. Denkbar wären: Andere Linienführung, 
Kompensationszahlungen, Neuverhandlungen etc.
Für allfällige Folgekosten von Verzögerungen des Bauprojektes müsste 
der Kanton aufkommen. Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung 
beschlossen, dass er keine Folgekosten aus einer Bauverzögerung 
übernehmen wird.
Bern, 12. Februar 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Hugo Schittenhelm, Informationschef UVEK, Tel. 031 322 
55 48

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