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EDI: Neue Trägerschaft für die Eidgenössische Rehabilitationsklinik Novaggio (ERK)

(ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, die Eidgenössische Rehabilitationsklinik in Novaggio per 1. Juli 2003 auf den Ente ospedaliero cantonale in Bellinzona zu übertragen. Durch die neue Trägerschaft wird die Weiterführung der Klinik sichergestellt.

Im Jahre 1922 eröffnete die Eidgenössische Militärversicherung in 
Novaggio eine Heilstätte für Wehrmänner mit Tuberkulose. 1952 wurde 
die Heilstätte in ein Spital zur Behandlung von internistischen 
Erkrankungen und von Gelenk- und Rückenleiden umgewandelt. 1989 - 
1997 baute das Bundesamt für Militärversicherung das Militärspital 
in eine leistungsfähige Spezialklinik zur umfassenden Rehabilitation 
des Stütz- und Bewegungsapparates aus. 
Die 65 Betten der ERK stehen nicht nur Patienten der 
Militärversicherung, sondern auch den Patienten aller Krankenkassen 
und Unfallversicherer zur Verfügung. Seit 1999 liegt die 
Bettenbelegung bei 100 Prozent. Der Anteil der 
Militärversicherungspatienten ist aber in den letzten Jahren 
kontinuierlich zurückgegangen und betrug im Jahre 2001 nur noch rund 
15 Prozent. 52 Prozent aller Patienten der ERK waren im Jahre 2001 
grundversicherte Tessiner Krankenkassenpatienten. Weil für diese 
Versicherten aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht 
die vollen Kosten vergütet werden, führte dies in den letzten Jahren 
trotz voller Auslastung der Klinik zu Betriebsdefiziten (2001 2,8 
Mio. Franken). Es liess sich aus diesen Gründen nicht mehr 
rechtfertigen, dass die Klinik weiterhin vom Bund betrieben wird.
Da die ERK aber einem gesundheitspolitisch, volkswirtschaftlich und 
regionalpolitisch wichtigen Auftrag entspricht, wurde  nach einer 
neuen Trägerschaft gesucht. Mit dem Ente ospedaliero cantonale 
(EOC), einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons Tessin zur 
Führung von Spitälern, konnte ein geeigneter Träger gefunden werden. 
Der EOC verpflichtet sich, die Klinik weiterzuführen und weiterhin 
Militärpatienten aufzunehmen. Zudem wird er in den nächsten Jahren 
mindestens 25 Mio. Franken in einen Umbau investieren sowie bis 2022 
zusätzlich 10 Mio. Franken für den Unterhalt und die Erneuerung der 
Anlagen aufwenden. Um eine dadurch entstehende unverhältnismässige 
Erhöhung der Betriebskosten und damit auch der Spitaltaxen zu 
verhindern, wird der Bund einen Beitrag von 13 Mio. Franken an die 
Investitionskosten leisten.
Der Bundesrat hat nun, wie bereits der Staatsrat des Kantons Tessin, 
der Übertragung des Betriebes der Klinik mit dem Personal, sowie der 
Grundstücke und der Infrastruktur, auf den 1. Juli 2003 ebenfalls 
zugestimmt. Vorbehalten bleiben die erforderlichen Kreditbeschlüsse 
der Bundesversammlung und des Grossen Rates des Kantons Tessin. 
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Franz Schwegler, Direktor des Bundesamtes für Militärversicherung,
Tel. 031 324 69 05, E-Mail:  franz.schwegler@bamv.admin.ch
Hinweis für die Bundeshausfotografinnen und -fotografen
Die Unterzeichnung der Vereinbarung betreffend die Übernahme der 
Eidgenössischen Rehabilitationsklinik Novaggio durch den Ente 
ospedaliero cantonale Bellinzona wird im Anschluss an die 
Pressekonferenz im Bundeshaus West, Konferenzzimmer W 52 
stattfinden.

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