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EDI: Verordnung über die Prävention bei chirurgischen und medizinischen Eingriffen Massnahmen gegen die Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

(ots)

Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) und deren Variante (vCJK) ist eine seltene menschliche Krankheit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch verunreinigte Instrumente bei ärztlichen Eingriffen stattfindet. Der Bundesrat legt deshalb in einer Verordnung die Vorsichtsmassnahmen fest, die Spitäler und Arztpraxen bei der Sterilisation von chirurgischen und medizinischen Instrumenten befolgen müssen. Diese neuen Prinzipien, welche die 1996 und 2001 veröffentlichten Empfehlungen auf eine rechtliche Grundlage stellen, ergänzen die seit zehn Jahren laufend getroffenen Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor den Krankheitserregern aller Formen der CJK.

Bei den transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) handelt 
es sich um tödliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems, deren 
Erreger Prionen genannt werden. Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit 
(CJK) ist die häufigste der menschlichen Formen von TSE. Man 
unterscheidet vier Formen der Erkrankung, drei klassische und die 
variante Form. Als Ursache der Variante von CJK (vCJK) wird die 
bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) angesehen. Die vCJK trat 
erstmals Mitte der 1990er Jahre in Grossbritannien auf und 
anschliessend auch in Frankreich, Irland und in Italien. Die vCJK 
hat bis jetzt über 120 Todesopfer gefordert, und es kann nicht 
ausgeschlossen werden, dass sie auch in der Schweiz auftreten wird. 
Die Inkubationszeit der Krankheit ist unbekannt, und es gibt auch 
keinen Test zum Nachweis der Krankheit in einem frühen Stadium. Die 
Prionen sind gegen die üblichen Inaktivierungsmethoden resistent. Es 
ist deshalb denkbar, dass Prionen mittels chirurgischem Besteck, 
welches zuvor bei Eingriffen an Trägern ohne Krankheitsymptomen 
eingesetzt wurde, auf andere Personen übertragen werden können.
Es gibt dokumentierte Fälle von Übertragung der CJK durch die 
Transplantation von menschlicher Dura mater (Hirnhaut) bei 
Hirnverletzungen. Da Alternativen vorhanden sind, wird die 
Übertragung von menschlicher Dura mater künftig verboten.
Die Sterilisation chirurgischer Instrumente bei 134° C während 18 
Minuten in feuchter Hitze ist eine anerkannte Methode zur 
Risikoverminderung. Sie bedingt eine Anpassung der 
Sterilisationsgeräte in Spitälern und Arztpraxen. Nach der 
Veröffentlichung der Expertenempfehlungen im Jahr 2001 nahmen die 
meisten Spitäler diese Anpassung bereits vor. Ab Inkrafttreten der 
Verordnung müssen alle Spitäler innerhalb einer Frist von einem Jahr 
ihren Gerätepark anpassen. In den Arztpraxen geht es um die 
chirurgischen Eingriffe mit Kontakt zum Gehirn oder zu den 
Hirnnerven, die ein erhöhtes Risikopotential bergen: Neurochirurgie, 
Augenheilkunde, Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten und Kieferchirurgie. 
Die Arztpraxen haben zwei Jahre Zeit, ihre Sterilisationsgeräte der 
neuen Norm anzupassen.
Ziel der neuen Verordnung ist es, das Übertragungsrisiko von Prionen 
bei ärztlichen Eingriffen möglichst klein zu halten. Die seit 1990 
getroffenen Vorsichtsmassnahmen werden kontinuierlich dem neusten 
Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse angepasst. Diese Massnahmen 
beziehen sich auf die menschliche Ernährung, Blut und Blutprodukte, 
sowie nun auch auf die Prävention der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit 
bei chirurgischen und medizinischen Eingriffen.
Parallel zur Verordnung ist in Zusammenarbeit mit dem 
Schweizerischen Nationalfonds ein Forschungsauftrag in Vorbereitung, 
um einen allfälligen Zusammenhang zwischen BSE und der Zunahme der 
Fälle klassischer CJK in der Schweiz abzuklären.
Es sei daran erinnert, dass das BAG im Jahre 2001 ein erstes, 
zweiteiliges Präventions- und Forschungsprogramm lancierte. Im 
Rahmen des Forschungsteils studiert das nationale Referenzzentrum 
für Prion-Erkrankungen in Zürich insbesondere das Prion-Problem - 
und die daraus resultierenden Krankheiten - in der Spitalhygiene. 
Das Ziel dieser Forschung besteht darin, zu einer quantitativen 
Risikoabschätzung zu gelangen.
Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Pierre-Alain Raeber, Epidemiologie und Infektionskrankheiten, BAG, 
Tel. 031 322 95 05
Jean-Louis Zurcher, Medien und Kommunikation, BAG, Tel. 031 322 95 05

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