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Neuer Hochschulartikel in der Bundesverfassung: der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung und gibt Auftrag für die Erarbeitung einer Botschaft an das Parlament

Bern (ots)

In der Vernehmlassung zu einem neuen
Verfassungsartikel über die Hochschulen sind über 60 Stellungnahmen
eingegangen. Eine breite Mehrheit der Vernehmlassenden drückt sich
für eine Verfassungsänderung aus, um die als notwendig anerkannte
ganzheitliche Steuerung der Hochschulpolitik zu gewährleisten und
damit den Herausforderungen der internationalen Konkurrenz und der
Wissensökonomie wirksam zu begegnen. Der Bundesrat hat vom Ergebnis
der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische
Departement des Innern und das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement mit der Erarbeitung einer Botschaft an
die Eidgenössischen Räte beauftragt.
Bei der Erarbeitung der Botschaft soll die Vorlage in enger
Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern (namentlich die
Erziehungsdirektorenkonferenz EDK) nochmals überarbeitet werden und
sollen die im Rahmen der Vernehmlassung kritisierten Punkte einer
gründlich Prüfung unterzogen werden. Die Auswertung der
Vernehmlassungsergebnisse hat gezeigt, dass die vorgeschlagene
Verfassungsänderung grundsätzlich als notwendig anerkannt wird, die
Vorlage aber noch keine einhellige Zustimmung findet.
Eine Gruppe Vernehmlassender, bestehend vor allem aus den
Universitätskantonen, der CVP und der SVP, vertritt einen
föderalistischen Standpunkt. Sie lehnt die Einmischung des Bundes in
Kompetenzbereiche, die als kantonal betrachtet werden, ab. Dieser
Ansicht widersprechen die SP, die Gewerkschaften und ein Kanton, für
die nur der Bund in der Lage ist, diejenige Steuerung
sicherzustellen, mit der die an die schweizerischen Hochschulen
gestellten Herausforderungen bewältigt werden können. Eine
Mittelstellung nimmt eine grössere Anzahl Kantone ein, die zwar vom
Grundsatz der auf einer Vereinbarung gründenden Partnerschaft
zwischen Kantonen und Bund ausgehen, die indessen bereit wären, unter
genau bestimmten Bedingungen dem Bund weitere Kompetenzen zu
übertragen. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS)
fürchtet ein Demokratiedefizit und fordert eine verfassungsrechtlich
klar geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.
Verschiedene Stellungnahmen von Seiten der Arbeitgeberverbände und
der FDP halten dafür, auf Verfassungsstufe die politische und
strategische Steuerung des Hochschulsystems einem Verwaltungsrat zu
übertragen, der sich aus Vertretern des Bundes, der Kantone und
weiterer Kreise, auch der Wirtschaft, zusammensetzt.
Der Bundesrat sollte den Eidgenössischen Räten im Januar 2003 eine
Botschaft zu einem neuen Verfassungsartikel über die Hochschulen
vorlegen.

Kontakt:

Dr. Beat Vonlanthen
Vize-Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung
Tel. +41/31/322'82'11

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Beilage:
Vernehmlassungsbericht
(verfügbar auch auf Internet unter www.gwf-gsr.ch)

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