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Bundesamt für Verkehr BAV

HGV-Anschlüsse: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest

Bern (ots)

Der Bundesrat hat das Vorgehen für die Anschlüsse der
Schweiz ans deutsche und französische Eisenbahn-Hochleistungsnetz
(HGV-Anschlüsse) festgelegt. Er hat das Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine
Vernehmlassung bei den betroffenen Kreisen zu starten. Der Bundesrat
will Mitte 2003 die Botschaft an das Parlament verabschieden. Die
HGV-Anschlüsse werden die Verbindungen der Schweiz mit den grossen
kulturellen und wirtschaftlichen Zentren Europas attraktiver und
schneller machen.
Am 29. November 1998 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss
über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen
Verkehrs zugestimmt. Damit wurde auch die Finanzierung für den
Anschluss der Ost- und Westschweiz ans europäische
Eisenbahn-Hochleistungsnetz mit einem Kostenrahmen von 1,2 Mrd.
Franken sichergestellt. Die HGV-Anschlüsse verkürzen die Reisezeiten
zwischen der Schweiz und den europäischen Metropolen, schliessen die
Ost und die Westschweiz an den internationalen Personenfernverkehr an
und binden die Landesflughäfen zweckmässig ins internationale
Eisenbahn-Hochleistungsnetz ein.
Um die Arbeiten mit den Nachbarstaaten zu koordinieren, hat die
Schweiz mit Deutschland und Frankreich bilaterale Konventionen
abgeschlossen. Sie sollen die Bereitstellung der notwendigen
Kapazitäten für den Transport von Personen und Gütern sicherstellen.
Die HGV-Anschlüsse sind eines der Ziele dieser Konventionen.
Projektorganisation
Zur Erarbeitung der Botschaft über die HGV-Anschlüsse wurde eine
Projektorganisation unter der Federführung des Bundesamtes für
Verkehr (BAV) eingesetzt. Sie schliesst die verschiedenen Beteiligten
mit ein: die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen
Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KÖV), die Transportunternehmen,
vertreten durch den Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) und die SBB
sowie die Bundesbehörden. Parallel dazu stellen gemischte Ausschüsse
im Rahmen der bilateralen Konventionen mit Frankreich und Deutschland
die Koordination auf internationaler Ebene sicher.
Das BAV prüft zurzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den
Transportunternehmen verschiedene Anschlussprojekte. Diese Projekte
befinden sich in einer sehr unterschiedlichen Ausführungsreife. So
können z.B. die kurzfristigen Massnahmen durch den Haut-Bugey
(Genf-Bellegarde-Mâcon) oder den Arc Jurassien
(Lausanne/Bern-Dijon-Paris) voraussichtlich zwischen 2004 und 2006
ausgeführt werden. Rasch zur Ausführungsreife gebracht werden könnten
auch Ausbaumassnahmen zwischen St. Gallen und St. Margarethen, Zürich
und Schaffhausen. Andererseits werden andere Anschlüsse erst
abgeklärt wie die Option TGV Rhin-Rhône, die eine
Wiederinbetriebnahme der Linie Delle-Belfort und eine neue Verbindung
mit dem Euroairport von Basel-Mulhouse erfordern würde.
Die weitere Bearbeitung des Projekts HGV-Anschlüsse, insbesondere
auch der Projekte, die noch abgeklärt werden, erfolgt im Rahmen einer
Projektorganisation, die vom BAV geleitet wird. Die Vernehmlassung
wird gegen Ende des Jahres 2002 stattfinden. Die Botschaft soll Mitte
2003 ans Parlament gehen. Das Bundesgesetz, das dem fakultativen
Referendum unterliegt, könnte unter optimalen Bedingungen gegen Ende
2004 in Kraft treten.
UVEK Eidgenössisches Departement für 
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation 
Presse- und Informationsdienst

Kontakt:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. +41 31 322 57 75

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