Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Bundesrat verlängert Al-Qaïda-Verbot
(ots)Bern, 24.11.2005 Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verbot der Terrororganisation Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie die Auskunfts- und Meldeverordnung um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Beide Verordnungen sind nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden.
Die allgemeine Gefahr für terroristische Aktionen bleibt weltweit gross. Bestätigt wird diese Einschätzung für Europa durch die Anschläge in Madrid im März 2004 und in London im Juli 2005. Aufgrund der heutigen Erkenntnisse ist die Gruppierung Al-Qaïda mindestens mitverantwortlich für diese Anschläge. Der Bundesrat hält Al-Qaïda deshalb weiterhin für eine grosse Gefahr für die Sicherheit der Staatengemeinschaft und auch der Schweiz.
Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation selber, sondern auch alle Aktionen, die deren Unterstützung dienen (z.B. Propaganda). Die Verordnung über das Verbot der Gruppierung Al- Qaïda und verwandter Organisationen gründet auf den Verfassungskompetenzen des Bundesrates. Gemäss Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung kann der Bundesrat Verfügungen und Verordnungen zur Wahrung der inneren Sicherheit und der auswärtigen Beziehungen erlassen.
Die Auskunfts- und Meldeverordnung (Verordnung betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährung der inneren und äusseren Sicherheit) stützt sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Sie verbessert die Möglichkeiten zur präventiven Informationsbeschaffung zur Terrorabwehr und hat sich bewährt.
Die von Gesetzes wegen immer befristete Massnahme läuft am Ende dieses Jahres erneut ab. Da die weltweite Terrorismusgefahr weiterhin aktuell ist, wurde die Verordnung mit dem heutigen Bundesratsbeschluss um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
Weitere Auskünfte: Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 36 07