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Bericht zur Stellung der Frauen in der Asylpolitik

Bern (ots)

26.10.2005. Der Bundesrat hat heute dem Bericht zur
Stellung der Frauen in der Asylpolitik zugestimmt. Gemäss diesem hat 
das zuständige Bundesamt für Migration (BFM) in den vergangenen 
Jahren mit einem Massnahmenkatalog der speziellen Situation der 
Frauen im Asylverfahren Rechnung getragen. Dieser Prozess wird 
laufend weiterentwickelt.
Frau Nationalrätin Menétrez-Savary ersuchte in ihrem Postulat vom 
12. Dezember 2000 den Bundesrat, einen Bericht über die Stellung der 
Frauen in der Asylpolitik vorzulegen. Der Bericht solle aufzeigen, 
ob gestützt auf Art. 3 des Asylgesetzes den frauenspezifischen 
Fluchtgründen Rechnung getragen wird und Frauen den nötigen Schutz 
erhalten.
Aus dem Bericht geht hervor, dass das Bundesamt für Migration (BFM) 
mit einem Massnahmenkatalog der speziellen Situation der Frauen im 
Asylverfahren Rechnung trägt. Die von Frauen geltend gemachten 
Benachteiligungen werden im Einzelfall geprüft, um eine rechtlich 
angemessene und den humanitären Grundsätzen verpflichtete Lösung zu 
finden. Liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung als Flüchtling 
nicht vor, werden im Rahmen der Wegweisung mögliche 
Wegweisungshindernisse geprüft.
Die nach Geschlecht unterteilte Statistik der Entscheidpraxis zeigt, 
dass in jedem der vergangenen Jahre sowohl die Anerkennungsquote als 
auch die Zahl der vorläufigen Aufnahmen bei Frauen deutlich höher 
liegt als bei Männern.
Dieses Ergebnis belegt, dass aufgrund der seit 1998 ergriffenen 
Massnahmen der speziellen Situation der Frauen im Asylverfahren 
nachhaltig Rechnung getragen wurde.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 325 93 
50

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