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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Electronic Monitoring wird weitergeführt Bundesrat verlängert die Bewilligungen für sieben Kantone

Bern (ots)

31.08.2005. In sieben Kantonen können weiterhin
Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs 
ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollzogen 
werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Bewilligungen für diese 
Versuche verlängert.
Seit 1999 setzen die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, 
Waadt, Genf und Tessin und seit 2003 auch der Kanton Solothurn diese 
alternative Form der Strafverbüssung ein. Electronic Monitoring (EM) 
gelangt vorwiegend bei kurzen Strafen an Stelle der Einweisung in 
eine Strafvollzugsanstalt zum Einsatz. Seltener zum Zuge kommt es 
gegen Ende der Verbüssung einer langen Strafe vor der bedingten 
Entlassung bzw. am Ende der Halbfreiheit. Die Anwendungsfälle (1484 
bis Ende 2004) übertreffen die Erwartungen bei Weitem.
Positive Ergebnisse
Gemäss erstem Evaluationsbericht vom Juni 2003 ist EM technisch 
durchführbar und die Vollzugskosten sind vergleichsweise tief. EM 
hat Strafcharakter, da die elektronische Fussfessel die 
Teilnehmenden ständig an ihre Situation erinnert. Zugleich erweist 
es sich für die Teilnehmenden und ihre Angehörigen als 
sozialverträglichste Form des Strafvollzugs. Laut zweitem 
Evaluationsbericht vom Dezember 2004 liegt EM mit einer 
Rückfallquote von 22 % im Vergleich zu anderen Vollzugsformen im 
Mittelfeld.
Angesichts der positiven Ergebnisse verlängert der Bundesrat die 
Bewilligungen für die sieben Kantone. Bei der Inkraftsetzung des 
revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wird er nochmals 
entscheiden, ob und in welchem Rahmen die Versuche weitergeführt und 
eventuell auf weitere Kantone ausgedehnt werden sollen.
Weitere Auskünfte:
Peter Häfliger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 45

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