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Die rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren verbessern Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über das Partnerschaftsgesetz

Bern (ots)

22.04.2005. Das neue Partnerschaftsgesetz
ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung zu 
festigen und rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft 
schafft eine Institution für gleichgeschlechtliche Paare mit 
besonderen Rechten und Pflichten. Eine Ehe ist es nicht, denn 
gleichgeschlechtliche Paare sind von der Adoption und 
Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, wie Bundesrat Christoph 
Blocher am Freitag vor den Medien unterstrich. Regierungsrat Markus 
Notter zeigte am Beispiel des Kantons Zürich die Möglichkeiten und 
Grenzen einer kantonalen Lösung auf.
Bundesrat Christoph Blocher wies darauf hin, dass das geltende 
Recht gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt wie 
heterosexuelle Konkubinatspaare. Im Verhältnis zu Dritten und zum 
Staat fehle ihnen ein rechtlicher Status. Dieses Manko könnten die 
gleichgeschlechtlichen Paare im Gegensatz zu Konkubinatspaaren nicht 
durch Heirat wettmachen. Dies wirke sich insbesondere im Erbrecht, 
im Ausländerrecht und im Sozialversicherungsrecht aus.
Die Gesetzesvorlage war der Wunsch einer breiten Öffentlichkeit 
sowie direkt Interessierten und zahlreichen Parteien. Sie ist auch 
Ausdruck gewandelter gesellschaftlicher Auffassungen. Verschiedene 
Bestimmungen des Partnerschaftsgesetzes gleichen jenen des 
Eherechts. Dies liegt im Umstand begründet, dass 
gleichgeschlechtliche Paare in manchen Situationen mit ähnlichen 
oder gleichen Problemen konfrontiert werden wie Ehegatten. Doch 
trotz einer gewissen Nähe zum Ehrecht unterscheide sich die 
eingetragene Partnerschaft klar von der Ehe, betonte Bundesrat 
Blocher. Sie ist keine Grundlage für die Gründung einer Familie, da 
gleichgeschlechtliche Paare weder zur Adoption noch zu Verfahren der 
Fortpflanzungsmedizin zugelassen werden.
483 gleichgeschlechtliche Paare im Kanton Zürich registriert Seit 
dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Registrierung am 1. Juli 
2003 haben 93 weibliche und 390 männliche Paare eine Partnerschaft 
nach kantonalem Recht begründet, sagte Regierungsrat Markus Notter. 
Bis heute wurden 15 Partnerschaften durch Tod und 3 durch Wegzug aus 
dem Kanton Zürich von Amtes wegen beendet.
Bei der Ausarbeitung der Vollzugsverordnung sei dem Regierungsrat 
klar geworden, dass die Umsetzung des Gesetzes durch viele 
bundesrechtliche Schranken eingeengt werde. Zudem erwiesen sich die 
territorialen engen Schranken als Nachteil. Kantonale Lösungen 
könnten den heutigen mobilen Lebensformen nicht genügend gerecht 
werden, betonte Regierungsrat Notter. Er erinnerte daran, dass der 
Kantonsrat seinerzeit die kantonale Lösung als Übergangslösung bis 
zum Inkrafttreten des Bundesrechts bezeichnet habe.
Partnerschaftsgesetz ist nötig
Ruth Reusser, stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für 
Justiz, unterstrich, dass das Partnerschaftsgesetz nötig sei. Denn 
der notariell verurkundete Partnerschaftsvertrag könne die Probleme 
der gleichgeschlechtlichen Paare im Erbrecht, Ausländerrecht und 
Sozialversicherungsrecht nicht lösen. Sie stellte nicht in Abrede, 
dass mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft ein gewisser 
Aufwand verbunden sei. Anliegen von Minderheiten müssten aber 
gebührend beachtet werden.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88

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