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EJPD: Patentgesetzrevision wird vorangetrieben

(ots)

11.03.2005. An seiner heutigen Sitzung beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, einen Entwurf zum revidierten Patentgesetz auszuarbeiten. Dieser soll dem Parlament noch in diesem Jahr überwiesen werden. Schwerpunkt ist der angemessene Patentschutz für Innovationen auf dem Gebiet der Bio- technologie. In diesem Kontext wird die Ratifizierung des revidierten Europäischen Patentübereinkommens vorgezogen.

Der Bundesrat führte 2004 ein zweites Vernehmlassungsverfahren zur 
Pa-tentgesetzrevision durch. Der Vorentwurf wurde in der 
Vernehmlassung in weiten Teilen positiv aufgenommen. In Bezug auf 
den Schwerpunkt der Revision, den Patentschutz für biotechnologische 
Erfindungen, besteht jedoch trotz grösserer Akzeptanz nach wie vor 
kein Konsens.
Der Bundesrat befürwortet seit über 15 Jahren einen angemessenen 
Schutz biotechnologischer Erfindungen; dieser soll einerseits 
wirksam sein und andererseits auch klare Schranken enthalten. Die 
Auswertung der Vernehmlassung erlaubt nach Ansicht des Bundesrates 
den Schluss, dass dieses Ziel auf der Grundlage der insgesamt 
ausgewogenen Vernehmlas-sungsvorlage erreicht werden kann.
Die weiteren Teilaspekte der Revision sind weitgehend unbestritten. 
Die vorgeschlagene Ratifizierung von drei internationalen 
Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts (die Akte zur Revision 
des Europäischen Pa-tentübereinkommens, das Übereinkommen über die 
Anwendung des Arti-kels 65 des Europäischen Patentübereinkommens und 
der Patentrechts-vertrag) und die damit zusammenhängenden Änderungen 
des Patentge-setzes wurden befürwortet. Der neue Vorschlag für eine 
Exportlizenz für patentgeschützte Arzneimittel an Entwicklungsländer 
und die Einführung von Massnahmen zur Bekämpfung der Fälschung und 
Piraterie wurden ebenfalls zustimmend aufgenommen. Auch die übrigen 
Anpassungen an nationale und internationale Entwicklungen wurden 
gutgeheissen.
Weil die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens ra- 
scher als erwartet in Kraft treten wird (voraussichtlich per 2007), 
soll deren Ratifizierung vorgezogen werden. Die entsprechende 
Botschaft soll dem Parlament bereits in der Sommersession 2005 
überwiesen werden.
Weitere Auskünfte:
Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Tel. 
031 322 48 02

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