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EJPD: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten

Bern (ots)

30. Juni 2004. Der Bundesrat hat heute beschlossen,
das Vernehmlassungsverfahren über das Zusatzprotokoll zum 
Freizügigkeitsabkommen zu eröffnen. Die Vernehmlassung beginnt nach 
der Paraphierung am 2. Juli und dauert bis zum 17. September 2004.
Die Schweiz hat seit Juli 2003 mit der EU-Kommission über die 
Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU- 
Mitgliedstaaten verhandelt. Mit der Kommission wurde ein 
Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen (1999) ausgehandelt, das 
den Personenverkehr zwischen der Schweiz und den Beitrittsländern 
regelt und am 2. Juli 2004 in der Schweiz paraphiert wird.
Die Schweiz verlangte in diesen Verhandlungen, dass ihr ein 
Übergangsregime für den Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird, 
welches gleichwertig ist wie jenes, das die EU gegenüber den 
Beitrittsländern vorsieht. Dieses Verhandlungsziel wurde 
vollumfänglich erreicht.
Im Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen ist eine 
Übergangsfrist festgehalten. Die Übergangsfrist für die Beibehaltung 
der arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Inländervorrang, 
Lohnkontrolle und Kontingentierung) dauert bis zum Jahr 2011. 
Anschliessend gilt der freie Personenverkehr auch mit den neuen 
EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz hat aber auf Grund des 
Freizügigkeitsabkommens (1999) immer noch die Möglichkeit, bis im 
Jahre 2014 wieder Kontingente einzuführen, wenn die Einwanderung ein 
bestimmtes Mass überschreitet (spezielle Schutzklausel). Auch im 
Bereich der Dienstleistungen kann die Schweiz wie Deutschland und 
Österreich während der Übergangsperiode Zulassungsbeschränkungen 
(Inländervorrang, Lohnkontrolle und Qualifikationen) in bestimmten 
Branchen aufrecht erhalten: so im Bauhaupt- und -nebengewerbe, 
Gartenbau, Reinigungsgewerbe, Schutz und Sicherheit.
Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum 
Freizügigkeitsabkommen ist frühestens 2005 zu rechnen (nach der 
Ratifizierung durch das Parlament und einer allfälligen 
Referendumsabstimmung).
An die Redaktionen: Der Text des Zusatzprotokolls ist ab dem Datum 
der Paraphierung (2. Juli) in englischer Sprache auf Internet 
abrufbar (www.ejpd.admin.ch und www.imes.admin.ch).
Weitere Auskünfte:
Mario Tuor, Informationsbeauftragter Bundesamt für Zuwanderung, 
Integration und Auswanderung (IMES), 031 324 31 50

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