Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Terrorismus effizienter bekämpfen Bundesrat bereitet die Ratifikation von zwei UNO-Übereinkommen vor

Bern (ots)

26.06.2003. Die Schweiz wird Ende September die beiden
letzten UNO- Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus 
ratifizieren. Damit kann der Terrorismusfinanzierung und 
terroristischen Bombenanschlägen effizienter entgegengewirkt werden. 
Der Bundesrat hat die notwendigen Änderungen des Strafgesetzbuches 
auf den 1. Oktober 2003 in Kraft gesetzt.
Die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus durch internationale 
Zusammenarbeit haben nach den Terroranschlägen vom 11. September 
2001 in den USA markant an Bedeutung gewonnen. Den völkerrechtlichen 
Rahmen für diese Aufgaben bilden insbesondere zwölf UNO- 
Übereinkommen und Zusatzprotokolle zur Bekämpfung des Terrorismus, 
wovon die Schweiz bereits zehn ratifiziert und umgesetzt hat. Mit 
dem Beitritt zu den beiden verbleibenden Übereinkommen gegen die 
Finanzierung des Terrorismus und gegen terroristische 
Bombenanschläge will der Bundesrat dafür sorgen, dass die Schweiz 
auch in Zukunft kein attraktiver Ort für Terroristen und keine Basis 
für die Unterstützung terroristischer Aktivitäten sein soll.
Terroranschläge verhüten und bekämpfen
Das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge 
verpflichtet die Vertragsstaaten, die Urheber und Komplizen von 
Attentaten mit Sprengsätzen oder anderen tödlichen Vorrichtungen 
(z.B. toxische Chemikalien oder biologische Kampfstoffe) zu 
bestrafen. Es regelt zudem die internationale Zusammenarbeit bei der 
Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen. Das Übereinkommen ist 
mit dem geltenden schweizerischen Recht kompatibel und schafft keine 
neuen Verpflichtungen.
Dem Terrorismus die finanzielle Grundlage entziehen Das 
Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus dehnt 
die Strafbarkeit auf das Vorfeld terroristischer Aktivitäten aus, um 
dem Terrorismus die finanzielle Grundlage zu entziehen. Eine Reihe 
von präventiven und repressiven Massnahmen soll finanzielle 
Transaktionen unterbinden, die zur Unterstützung und zum Erfolg 
terroristischer Operationen beitragen könnten. Die Schweiz hat das 
Übereinkommen schon vor zwei Jahren unterzeichnet und sorgt nun mit 
der Ratifikation dafür, dass der Finanzplatz Schweiz nicht zur 
Finanzierung von terroristischen Aktivitäten missbraucht wird.
Neue Strafnormen
Mit der Inkraftsetzung zwei neuer Strafnormen auf den 1. Oktober 
2003 stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz ihre 
Verpflichtungen aus dem Übereinkommen gegen die 
Terrorismusfinanzierung erfüllen kann: Die Strafnorm der 
Terrorismusfinanzierung bestraft jene Personen, die Vermögenswerte 
sammeln oder zur Verfügung stellen, um dadurch terroristische 
Straftaten zu unterstützen. Die bereits im Rahmen der Revision des 
Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches bereinigte Bestimmung über 
die Verantwortlichkeit des Unternehmens wird auf die Finanzierung 
des Terrorismus ausgedehnt.
Identifikation der Benutzer/innen von Prepaid-Karten
Bei der Debatte über die Ratifikation und Umsetzung der 
Übereinkommen gegen den Terrorismus fügte das Parlament eine 
Bestimmung über die Identifikationspflicht von Prepaid-Karten ins 
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und 
Fernmeldeverkehrs ein. Diese Vorschrift schreibt den Anbieterinnen 
von Fernmeldediensten vor, während mindestens zwei Jahren nach 
Aufnahme der Kundenbeziehung Informationen über die Benutzer/innen 
(Name, Adresse und, sofern vorhanden, Beruf) von Prepaid-Karten 
geben zu können. Diese Regelung entspricht einem Bedürfnis der 
Strafverfolgungsbehörden, da Kriminelle zunehmend anonyme Prepaid- 
Karten verwenden und auch in terroristischen Kreisen Schweizer 
Prepaid-Karten benutzt werden. Diese Bestimmung ist aber für die 
Umsetzung der beiden UNO-Übereinkommen nicht erforderlich und wird 
erst auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt. Damit wird dem Eidg. 
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 
genügend Zeit eingeräumt, um unter Einbezug der Anbieterinnen von 
Fernmeldediensten und Vertretern der Strafverfolgungsbehörden diese 
Bestimmung umzusetzen.
Weitere Auskünfte:
Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 81

Plus de actualités: Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Plus de actualités: Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
  • 25.06.2003 – 12:20

    EJPD: Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen

    Bern (ots) - 25.06.2003. Der Bundesrat will die Integration der Zugewanderten gezielt fördern. Diesem Ziel dient die überarbeitete Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dem IMES neu umfassende Koordinationsaufgaben überträgt. Der Integrationsförderung dient auch die vorgeschlagene Fünfjahresfrist für den Familiennachzug in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl ...

  • 25.06.2003 – 11:55

    EJPD: Migration: Bundesrat unterstützt Weiterführung der Berner Initiative

    Bern (ots) - 25.06.2003. Der Bundesrat hat die Weiterführung der vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) lancierten Berner Initiative genehmigt. Das BFF will mit der Initiative einen Dialog mit Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten aufbauen, um die Migrationsprobleme in einem globalen und koordinierten Prozess anzugehen. Das BFF hatte im Juni 2001 rund 80 ...