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EJPD: Terroristische Delikte "entpolitisieren" Bundesrat genehmigt Protokoll zur Abänderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

Bern (ots)

30.04.2003. Terroristen sollen sich nicht auf den
politischen Charakter ihrer Straftaten berufen können, um sich der 
Auslieferung zu entziehen. Zu diesem Zweck ist - unter Mitwirkung 
der Schweiz - ein Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur 
Bekämpfung des Terrorismus ausgearbeitet worden. Es erweitert die 
Liste der terroristischen Delikte, die nicht als "politisch" gelten 
können. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Protokoll genehmigt und 
die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem 
Jahr 1977 verbessert die internationale Zusammenarbeit bei der 
Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen. Es trägt dazu bei, 
dass die Schweiz nicht als Drehscheibe für terroristische 
Aktivitäten missbraucht werden kann. Das Übereinkommen und das 
Protokoll wollen verhindern, dass die Urheber terroristischer 
Handlungen der Verfolgung und Bestrafung entgehen. Sie erachteten 
die Auslieferung als ein besonders wirksames Mittel, um dieses Ziel 
zu erreichen. Da die meisten bilateralen Auslieferungsübereinkommen 
für Straftaten mit politischem Charakter eine Auslieferung 
ausschliessen, listet das Übereinkommen eine Reihe terroristischer 
Handlungen auf, die nicht als politische Straftaten gelten. Dazu 
zählen bisher unter anderem die widerrechtliche Inbesitznahme von 
Luftfahrzeugen, Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, 
Angriffe auf völkerrechtlich geschützte Personen, Entführungen und 
Geiselnahmen sowie Sprengstoffdelikte, die Personen gefährden.
Die Bekämpfung des Terrorismus erleichtern
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat eine vom 
Ministerrat eingesetzte Expertengruppe ein Protokoll erarbeitet, 
welches das Übereinkommen ergänzt und noch griffiger ausgestaltet. 
Das Protokoll will die Bekämpfung des Terrorismus insbesondere durch 
die "Entpolitisierung" einer Reihe von Straftaten erleichtern. Damit 
soll das Risiko gemindert werden, dass terroristische Handlungen als 
politische Straftaten beurteilt werden und dadurch eine Auslieferung 
verunmöglicht wird. So gelten in Zukunft etwa auch Straftaten im 
Zusammenhang mit terroristischen Bombenanschlägen und der 
Finanzierung des Terrorismus, Handlungen gegen die Sicherheit der 
Seeschifffahrt und gegen den physischen Schutz von Kernmaterial 
nicht als politische Straftaten.
Die Schweiz wird aber weiterhin nicht verpflichtet sein, eine Person 
auszuliefern, wenn sie ernsthaft annehmen muss, dass das 
Auslieferungsersuchen gestellt worden ist, um eine Person wegen 
ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer 
politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen. Ebenso 
besteht keine Pflicht zur Auslieferung, wenn der gesuchten Person 
die Folter oder Todesstrafe drohen.
Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 42

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