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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Kinder im Strafverfahren besser schützen

Bern (ots)

Bundesrat setzt Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober
2002 in Kraft
Minderjährige Opfer von Delikten dürfen künftig nicht
mehr dem Beschuldigten gegenübergestellt werden. Zudem werden die
Einvernahmen an strikte Bedingungen geknüpft. Mit diesen Neuerungen
sollen Kinder im Strafverfahren besser geschützt werden. Der
Bundesrat hat die Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober
2002 in Kraft gesetzt.
Die neuen Bestimmungen des Opferhilfegesetzes sollen das
psychische Trauma vermindern, das minderjährige Opfer von sexueller
Gewalt oder anderer Delikte durch das Strafverfahren erleiden können.
-Künftig ist die Gegenüberstellung von Kind und Beschuldigten
ausgeschlossen, wenn es sich um Straftaten gegen die sexuelle
Integrität handelt oder dies für das Kind zu einer schweren
psychischen Belastung führen könnte. Die Gegenüberstellung ist nur
möglich, wenn der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör
nicht anders gewährleistet werden kann.
-Das Kind kann während des Strafverfahrens höchstens zweimal
einvernommen werden. Die Einvernahme muss von einem besonders
ausgebildeten Ermittlungsbeamten im Beisein eines Spezialisten
durchgeführt werden. Die Einvernahme erfolgt in einem geeigneten Raum
und wird auf Video aufgenommen.
-Mit Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters
kann die zuständige Behörde das Strafverfahren einstellen, wenn es
das Interesse des Kindes zwingend verlangt und dieses das Interesse
des Staates an der Strafverfolgung überwiegt.
Die Gesetzesrevision geht auf die parlamentarische Initiative von
Nationalrätin Christine Goll «Sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Verbesserter Schutz» zurück und wurde am 23. März 2001 vom Parlament
verabschiedet. Die Referendumsfrist lief am 12. Juli unbenutzt ab. Um
den Kantonen genügend Zeit zur Anpassung ihrer Verfahrensgesetze und
zur Einrichtung der nötigen Infrastruktur (insbesondere der
geeigneten Räumlichkeiten) zu lassen, hat der Bundesrat das Gesetz
auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt.

Kontakt:

Vizedirektor Peter Müller
Bundesamt für Justiz
Tel. +41 31 322 41 33

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