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Ukraine ergreift Massnahmen zur Vereinfachung des Zugriffs auf öffentliche Daten

Ukraine (ots/PRNewswire)

Der Präsident der Ukraine, Wiktor Janukowitsch, hat zwei Erlasse zum neuen Gesetz über den Zugriff auf öffentliche Daten unterzeichnet, das am 09. Mai 2011 in Kraft treten wird. Die Erlasse verstärken die Kontrolle über die Einführungsmechanismen des Gesetzes und berechtigen das ukrainische Kabinett zur Zuteilung der für die Einführung notwendigen Gelder.

Die neuen Erlasse legen die uneingeschränkte Einhaltung des Gesetzes über den Zugriff auf öffentliche Daten durch die Vollzugsorgane der ukrainischen Regierung fest und setzten die individuellen Verfassungsrechte auf freie Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verbreitung von Informationen im Rahmen der ukrainischen Gesetzgebung durch. Des Weiteren müssen die Vollzugsorgane der Regierung einen einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Registrierung, Speicherung und Nutzung von eigentumsrechtlich geschützten Daten vorlegen.

Ziel des am 13. Januar 2011 vom Verkhovna Rada (dem Parlament der Ukraine) verabschiedeten Gesetzes über den Zugriff auf öffentliche Daten ist die Erweiterung der Rechte der Bürger auf Erhalt von Informationen von öffentlichen Stellen, durch die die Arbeit von Offiziellen transparenter und demzufolge die Kontrolle über die staatliche Macht erhöht wird, berichtet Olena Lukash, Beraterin des ukrainischen Präsidenten. Einer der wichtigsten Punkte des Gesetzes betrifft die persönliche Verantwortung der Leiter zentraler und lokaler Vollzugsorgane für die Sicherstellung der ordnungsgemässen Einführung des Gesetzes, einschliesslich der Gewährung des Zugriffs auf öffentliche Daten für die Bevölkerung.

Die neuen Massnahmen und das Gesetz über den Zugriff auf öffentliche Daten sind Teil einer Reihe von Reformen in den Bereichen Recht, Strafjustiz, Steuern und öffentliche Verwaltung, mit deren Einführung die Ukraine 2010 begonnen hat. Das neue Gesetz über die Richtlinien zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der Ukraine ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der nationalen Reformen.

Das Anti-Korruptionsgesetz legt fest, dass Regierungsvertreter und ihre nahen Verwandten mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet sind, ihr Einkommen offenzulegen und, was noch wichtiger ist, Angaben zu Ausgaben zu machen, die über ihr Einkommen hinausgehen und solche Erklärungen in den offiziellen Medien zu veröffentlichen.

Das Anti-Korruptionsgesetz wird am 01. Juli 2011 in Kraft treten, wobei der entsprechende Artikel über Finanzkontrolle zum 01. Januar 2012 Gültigkeit erlangt. Das neue Gesetz verlangt von allen Regierungsangestellten einschliesslich des Staatspräsidenten und der Parlamentsmitglieder die Übernahme der strafrechtlichen und/oder administrativen Verantwortung in Fällen von Korruption.

Kontakt:

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an MarynaKhorunzha
+380509151565, news@wnu-ukraine.com, Projektleiterin beiWorldwide
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