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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Städteverband: Energiestrategie 2050 weist in die richtige Richtung

Bern (ots)

Der Schweizerische Städteverband unterstützt die Stossrichtung der Energiestrategie 2050. Angesichts der zahlreichen Städte und Gemeinden, die mit der Umsetzung der Energiewende längst begonnen haben, verlangt der Städteverband jedoch einen stärkeren Einbezug der kommunalen Ebene in die Energiepolitik. In verschiedenen Einzelfragen vermisst der Verband zudem eine Gesamtenergiebetrachtung.

Immer mehr Städte und Gemeinden in der Schweiz engagieren sich, beispielsweise als Energiestädte, für eine betont nachhaltige, auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien ausgerichtete Energiepolitik. Nachdem bereits im Mai 2011 eine Mitgliederbefragung des Städteverbandes eine klare Mehrheit für den schrittweisen Atomausstieg ergeben hatte, fällt auch die Beurteilung der Energiestrategie 2050 insgesamt positiv aus. Der Städteverband stimmt mit dem Bundesrat überein, keine Rahmenbewilligungen mehr für neue Kernkraftwerke zu erteilen, und unterstützt die Verknüpfung des vorliegenden Massnahmenpakets mit dem Atomausstieg.

Allerdings macht der Städteverband auch verschiedene Vorbehalte geltend: So wird das vorliegende Massnahmenpaket dem Anspruch nach einer umfassenden Energiestrategie nur teilweise gerecht. Auch fehlt eine konsequente Abstimmung mit der Klimapolitik. Im Hinblick auf die Strommarktöffnung und den skizzierten Wechsel von Förder- zu Lenkungssystemen bleiben verschiedene Fragen offen.

Städte und Gemeinden im Energiegesetz verankern

Zentrale Forderungen des Städteverbands sind der angemessene Einbezug und die Anerkennung der Städte als relevante Akteure in der Energiepolitik. Angesichts der zentralen Rolle, welche Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Energiestrategie spielen, ist es unverständlich, dass sie im neuen Energiegesetz nicht vorkommen sollen. Für den Städteverband kann die Energiewende nur gelingen, wenn Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in der Energiepolitik eng miteinander zusammenarbeiten und sich dies auch im Gesetz widerspiegelt. Gleichzeitig sollen die Kommunen Spielräume für die Erreichung ihrer zuweilen ambitiösen Ziele wie der 2000-Watt-Gesellschaft erhalten.

Der Städteverband unterstützt zwar die Ausweitung des Gebäudeprogramms, möchte dieses aber stärker fokussieren. Zudem wünschen sich die Städte, dass bei den Gebäude-Vorschriften stadt-spezifische Eigenheiten besser zum Tragen kommen. Zielvorgaben für Elektrizitätslieferanten zur Steigerung der Stromeffizienz erachtet der Städteverband als nicht zielführend und schlägt stattdessen Effiziensbonusmodelle für Endkunden vor, wie sie sich in verschiedenen Städten bewährt haben.

KEV für Kehrichtverbrennungs- und Kläranlagen nicht streichen

Zur Förderung der erneuerbaren Energien muss die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) vorderhand und bis zu einem Übergang zu Lenkungsabgaben beibehalten werden. Allerdings verlangt der Städteverband, dass einzelne Technologien nicht diskriminiert werden. Wenn, wie in der Vorlage vorgeschlagen, Kehrichtverbrennungs- und Kläranlagen von der KEV ausgenommen würden, würde ohne Not auf die Ausschöpfung von relevanten Potenzialen erneuerbarer Energie verzichtet.

Mit einem "Ja, aber" beurteilt der Städteverband die Pläne des Bundes zur WKK-Förderung. Namentlich in dicht besiedeltem Gebiet können WKK-Anlagen in einer integralen Betrachtung der Energieversorgung (Strom, Gas und Wärme) einen wertvollen Beitrag leisten. WKK-Anlagen sollen deshalb über gleich lange Spiesse wie Gaskombikraftwerke verfügen, aber keinesfalls von einer stärkeren Förderung profitieren als erneuerbare Energien. Zudem sind sie längerfristig auf erneuerbare Brennstoffe hin auszurichten. Eine WKK-Förderung müsste aus Sicht des Städteverbandes vor allem auf die Wärmenetzinfrastrukturen ausgerichtet sein - auch im Hinblick auf künftige Speicherbedürfnisse.

Kontakt:

Martin Tschirren
Stv. Direktor Städteverband
Tel.: +41/31/356'32'34

Alex Bukowiecki
Geschäftsführer Organisation Kommunale Infrastruktur
Tel.: +41/31/356'32'40

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