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KKJPD/CCDJP

KKJPD stimmt der Aufgabenteilung zwischen Polizei und Armee zu

Zug (ots)

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) stimmt den Vorschlägen
zur Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Polizei und Armee
zu, welche die KKJPD und das VBS im Rahmen einer gemeinsamen
Plattform ausgearbeitet und am 3. November an einer Medienkonferenz
in Bern vorgestellt haben. Dazu gehört beim Botschaftsschutz eine
Verlagerung von militärischem zu mehrheitlich zivilem Personal. Im
Weiteren hat die KKJPD die Inkraftsetzung der neuen Vereinbarung über
interkantonale Polizeieinsätze per sofort beschlossen. Die neuen
Regeln kommen damit bereits im Rahmen des Davoser
Weltwirtschaftsforums WEF im Januar 2007 und später auch bei der
Fussballeuropameisterschaft 2008 zum Tragen. Bei der Zulassung
privater Sicherheitsfirmen strebt die KKJPD eine Vereinheitlichung
der Verfahren und Zulassungskriterien an.
Plattform KKJPD/VBS
Die KKPJD hat sich am 9./10. November 2006 an ihrer
Herbstversammlung in Zug von Bundesrat Samuel Schmid und
KKJPD-Vizepräsidentin Karin Keller-Sutter über die Ergebnisse der
Plattform KKJPD/VBS orientieren lassen. Im Zentrum stehen die
gemeinsam formulierten Kernaussagen zur Aufgabenverteilung in der
inneren Sicherheit, die Vorschläge für die künftige Beteiligung der
Armee am Schutz ausländischer Vertretungen und die Verrechnung
gegenseitiger Leistungen. Die Konferenz würdigt die Resultate der
bisherigen Arbeiten als wichtigen Schritt bei der Klärung von
Abstimmungsfragen zwischen Polizei und Armee. Beim Botschaftsschutz
wurde mit der Formel, wonach eine Beteiligung der Armee nur noch so
weit erfolgen soll, wie dies für die Ausbildung der Armeeangehörigen
notwendig ist, eine für alle Seiten befriedigende und
verfassungsmässig korrekte Lösung gefunden. Sie trägt sowohl dem
Vorrang der zivilen Behörden im Bereich der inneren Sicherheit als
auch der Tatsache Rechnung, dass die Armee ohne praktische
Erfahrungen nicht in der Lage ist, die zivilen Behörden in einer
ausserordentlichen Lage rasch und effektiv zu unterstützen.
Die Justiz- und Polizeidirektoren betonen, dass das eingesetzte
Personal der Führung der zivilen Behörden untersteht und dass im
Botschaftsschutz wenn möglich keine WK-Truppen mehr eingesetzt werden
sollen.
Wenn sich der Bundesrat mit den Vorschlägen ebenfalls
einverstanden erklärt, wird auf dieser Basis eine Botschaft ans
Parlament ausgearbeitet. Die parlamentarische Beratung ist in der
Sommer- und Herbstsession 2007 vorgesehen.
Die Plattform hat sich aus Sicht der KKJPD und des VBS bewährt.
Sie soll als dauernde Institution etabliert werden, weil sich bei den
heutigen raschen Entwicklungen in der Sicherheitspolitik ständig
Diskussionsbedarf zwischen den zivilen und den militärischen Behörden
ergibt.
Vereinbarung über interkantonale Polizeieinsätze ab sofort
anwendbar Die Verwaltungsvereinbarung über die interkantonalen
Polizeieinsätze (IKAPOL) regelt die Zuständigkeiten, die Organisation
und die Abgeltungen bei Ereignissen oder Anlässen, welche
gesamtschweizerische Polizeiunterstützung erfordern. Für Anlässe im
öffentlichen Interesse entrichtet der Einsatzkanton künftig eine
Entschädigung von CHF 600.- pro Einsatzkraft und 24 Stunden, während
sich die Entschädigung bei privaten Anlässen nach der Gebührenordnung
jener Kantone richtet, die Polizeiangehörige zur Verfügung stellen.
Die Vereinbarung wurde in der Frühjahrsversammlung 2006 verabschiedet
und anschliessend von allen Kantonen ratifiziert. Sie kann damit ab
sofort in Kraft treten und bereits für das WEF im Januar 2007
angewendet werden.
Einheitliche Regeln für die Zulassung privater
Sicherheitsunternehmen
Die Zulassung privater Sicherheitsfirmen ist in den Kantonen sehr
unterschiedlich geregelt. Die Westschweizer Kantone haben in einem
Konkordat detaillierte Kriterien für die Erteilung von Bewilligungen
definiert, während die Deutschschweizer Kantone dazu individuelle
oder gar keine Vorschriften erlassen haben. Gemäss dem
Binnenmarktgesetz, das am 1. Juli 2006 in Kraft trat, muss ein
Sicherheitsunternehmen, das bereits in einem Kanton tätig ist,
künftig auch in den andern Kantonen zugelassen werden, wenn es über
die nötigen finanziellen Voraussetzungen und Versicherungen verfügt.
In Bezug auf Praxiskenntnisse oder Anforderungen an die Ausbildung
von Sicherheitsangestellten sind deshalb die Kriterien des Kantons
mit den tiefsten Anforderungen massgebend. Vor diesem Hintergrund
haben die Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren
beschlossen, auf der Basis des Westschweizer Konkordats einheitliche
Zulassungsvorschriften zu schaffen. Die KKJPD will damit sicher
stellen, dass nur seriöse Sicherheitsfirmen auf dem Markt sind, deren
Angehörige sich ihrer Befugnisse und Grenzen bewusst sind die und
über eine angemessene Ausbildung verfügen. Der Verband
Schweizerischer Sicherheitsunternehmungen (VSSU) wird in die Arbeiten
einbezogen. Konkrete Beschlüsse werden für die Frühjahrsversammlung
2007 ausgearbeitet.
Harmonisierung der Polizeiinformatik
Die Polizeibehörden der Kantone arbeiten mit unterschiedlichen
Informationssystemen, was den Datenaustausch und die Zusammenarbeit
erschwert. Die Kantone des Nordwestschweizer Polizeikonkordats haben
deshalb im Jahr 2005 eine Harmonisierung der Polizeiinformatik
beschlossen und angeregt, dies auch auf nationaler Ebene vorzusehen.
Heute sind die Informatik-Verantwortlichen von Bund und Kantonen
stark mit Projektarbeiten im Zusammenhang mit Interpol, Europol und
Schengen/Dublin belastet. Zudem gibt es Kantone, die erst kürzlich
neue Systeme beschafft haben. Die KKJPD gelangt deshalb zur
Auffassung, dass eine Harmonisierung sinnvoll ist, aus Gründen der
Kontinuität und des Investitionsschutzes aber erst auf lange Sicht zu
realisieren ist. Die Versammlung hat den Vorstand beauftragt, eine
Planung vorzulegen, die aufgrund des Investitionsvolumens eine
GATT/WTO-Ausschreibung beinhaltet.

Kontakt:

Roger Schneeberger
Generalsekretär KKJPD
Mobile +41/79/544'39'20

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