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Chipshol Group

Flughafen Schiphol muss Schadenersatz leisten für die Grundstücksverwertungsgesellschaft Chipshol

Amsterdam (ots/PRNewswire)

Der Gerichtshof von Harlem
(Niederlande) hat den Amsterdamer Flughafen Schiphol zur
Schadenersatzleistung für die Grundstücksverwertungsgesellschaft
Chipshol Group verurteilt. Die genaue Höhe des Schadenersatzbetrags
soll durch ein Expertengremium ermittelt werden. Chipshol fordert
einen Betrag von 97,2 Millionen Euro. Das Unternehmen hatte geplant,
in der Nähe des Flughafens einen grossflächigen Park mit
Gewerbekomplexen zu erbauen - mit Schwerpunkt auf der Logistikbranche
-, meint aber nun, dass diese Pläne durch den Flughafen schon seit
mehreren Jahren erschwierigt werden.
Bei den Gerichtsverhandlungen geht es in erster Linie um ein
Grundstück von 30 Hektaren, das unmittelbar an den Flughafen Schiphol
angrenzt. Die Grundstücksverwertungsgesellschaft Chipshol wurde an
ihren Anstrengungen der Baulanderschliessung gehindert, während
andere Projekte auf umliegenden Grundstücken errichtet wurden,
darunter Bauprojekte unter der Leitung von Immobilienhändlern, welche
im Besitz des Flughafens sind. Chipshol Group bezeichnete diese
Situation als einen klaren Fall offensichtlicher Feindlichkeit und
hat beschlossen, mit der Angelegenheit vor Gericht zu gehen.
Das Gericht entschied zugunsten der
Grundstücksverwertungs-Gesellschaft und verwarf sämtliche vom
Flughafen Schiphol angebrachten Beschwerdepunkte. Eine Expertengruppe
soll nun die Höhe des auszuzahlenden Betrags ermitteln. Chipshol
Group liess sich die Schadenersatzbeträge durch das Unternehmen
Wallast Accountants ausrechnen. Die Schadenersatzleistungen umfassen
die Abwertung des Grundstückswertes sowie auch verpasste
Projektentwicklungsgelegenheiten und entgangene Mieteinnahmen. Von
diesen Daten ausgehend dürfte sich der Schadensanspruch auf einen
Betrag von 97,2 Millionen Euro belaufen.
Die Chipshol Group hatte sich beim Flughafen Schiphol schon im
Jahre 1995 unbeliebt gemacht, als das Unternehmen vehement die
Erbauung einer fünften Landebahn kritisierte. Chipshol vertrat das
Argument, dass die Dimensionen und Lärmbelastung der Landebahn die
Gegend um Schiphol/Amsterdam unnötigerweise belasten würden. Ferner
ist Chipshol der Meinung, dass Schiphol sich für ein kompakteres
Flughafen-Design hätte entscheiden sollen, z. B. wie das in den USA
übliche Flughafen-City-Konzept, das Chipshol in den Niederlanden
bereits Ende der 80er Jahre eingeführt hatte. Mit seiner strategisch
günstigen Grundposition von 1,5 Millionen m2 ist das Unternehmen in
und um Schiphol die grösste in privatem Besitz stehende
Grundstücksverwertungsgesellschaft.
www.chipshol.com

Pressekontakt:

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an P. Poot,
Firmenvorsteher der Chipshol Group, Tel. +31-20-653-599,
ster@euronet.nl