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Eidg. Spielbankenkommission ESBK

ESBK zieht Bilanz

(ots)

Bern, 24. Juni 2005. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zieht insgesamt eine positive Bilanz ihrer Aufsichtstätigkeit im Jahr 2004. Die Spielbanken nahmen die Auflagen von Gesetz und Verordnungen ernst und arbeiteten professionell. Die ESBK hat Ab- gaben in der Höhe von 372 Mio. Franken zugunsten der AHV und der Kantone erhoben. Sie hat 260 Strafentscheide gefällt.

Die Aufsicht über die Spielbanken durch die Eidgenössische 
Spielbanken-kommission (ESBK) im Jahr 2004 ergab das Bild 
professionell arbeitender Casinos. Im Berichtsjahr wurden 51 
Inspektionen durchgeführt. Die ESBK musste lediglich kleinere 
Verstösse feststellen. Materielle Gesetzesverlet-zungen hatte sie 
nicht zu beanstanden.
Vorjahresergebnisse deutlich übertroffen Die Casinos spielten 
insgesamt CHF 769 Mio. ein. Das Resultat konnte im Vergleich zum 
Vorjahr um CHF 208 Mio. (37 %) gesteigert werden. Die Erträge aus 
der Spielbankenabgabe sind damit ebenfalls angestiegen. Die 
Einnahmen zugunsten der AHV und der Kantone betrugen insgesamt rund 
CHF 372 Mio., was einem – noch um die Effekte der Progression 
verstärk-ten - Zuwachs von CHF 111 Mio. (43 %) entspricht.
Verbesserte Rahmenbedingungen Gestützt auf die in den ersten 
Betriebsjahren der Spielbanken gemachten Erfahrungen hat die ESBK 
die Vollzugsverordnungen zum Spielbankenge-setz revidiert, um die 
Bestimmungen anzupassen und zu präzisieren. Neue 
Geschicklichkeitsspielautomaten Zum Auftrag der ESBK gehört es 
ebenfalls, jene Automaten zu bezeichnen, welche die 
Anforderungskriterien an echte Geschicklichkeitsspielautomaten 
erfüllen. Bis Ende der Berichterstattungsperiode wurden insgesamt 49 
Ge-suche geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurden 11 Automaten als 
Ge- schicklichkeitsspielautomaten qualifiziert.
Bekämpfung des illegalen Glücksspiels Im Jahr 2004 hat die ESBK 108 
Strafverfahren wegen illegalen Glücks- spiels eröffnet und 260 
Strafentscheide gefällt. Per Ende des Jahres 2004 waren noch 319 
Strafverfahren hängig. Von den eröffneten Strafverfahren betreffen 
15 den Betrieb einer bzw. die Werbung für eine Internetspielbank. In 
den übrigen Fällen handelt es sich überwiegend um Vorfälle innerhalb 
von Restaurants, Spielsalons oder Clubs.
Weitere Auskünfte:	
Jean-Marie Jordan, Direktor des Sekretariates ESBK, Tel. 031 323 12 
05

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