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Bundesamt für Verkehr BAV

Landverkehrsabkommen Schweiz-EG: Sitzung des Comité mixte

Bern (ots)

Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG
(„Comité mixte“) hat heute in Bern zum fünften Mal getagt. Im 
Vordergrund der Gespräche stand die von der Schweiz für den 1. 
Januar 2005 vorgesehene Erhöhung der LSVA-Sätze. Diese Erhöhung 
erfolgt gleichzeitig mit der Einführung der 40-Tonnen-Limite in der 
Schweiz.
Das am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzte Landverkehrsabkommen 
Schweiz- 
EU sieht einen gemischten Ausschuss vor. Auf Schweizer Seite 
gehören 
dem Ausschuss Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und 
anderer Bundesämter sowie der Kantone an. Auf Seite der EU sind die 
Generaldirektion Energie und Verkehr sowie die Mitgliedstaaten 
vertreten.
Haupttraktandum der von BAV-Direktor Max Friedli geleiteten 
fünften 
Sitzung des gemischten Ausschusses war die Anpassung der Sätze für 
die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), so wie sie im 
Artikel 40 des Landverkehrsabkommens vorgesehen ist. Parallel dazu 
wird die Schweiz die 40-Tonnen-Limite für LKW einführen. Die neuen 
Sätze treten ab dem 1. Januar 2005 für alle in- und ausländischen 
Transporteure in Kraft und sind bis zur Inbetriebnahme des 
Lötschberg-Basistunnels (aber längstens bis zum 31. Dezember 2007) 
gültig. Danach wird der volle LSVA-Satz erhoben. Die Höhe dieser 
Sätze, die von den zurückgelegten Kilometern, dem zulässigen 
Höchstgewicht sowie von den Emissionen des Fahrzeugs abhängig ist , 
hat der Bundesrat nach einer informellen Vernehmlassung der 
betroffenen Kreise im Verhandlungsmandat für die Schweizer 
Delegation anfangs Juni festgelegt (vgl. Tabelle auf 
www.bav.admin.ch). Als 
Basis für die Festlegung dieser Sätze galt ein gewichteter 
Durchschnitt von 292,50 CHF für ein 40-Tonnen-Fahrzeug auf einer 
Strecke von 300 km.
Die schweizerische Delegation hat der EG-Vertretung das oben 
abgebildete Modell für die Zuordnung der Emissionskategorien der 
Fahrzeuge (nach Euro-Normen) und die entsprechenden neuen LSVA- 
Sätze unterbreitet. Die EU-Vertreter haben dem Schweizer Vorschlag 
zugestimmt. Nun wird der Bundesrat die nötigen Anpassungen der LSVA-
Verordnung an die Hand nehmen, so dass diese Sätze rechtzeitig am 
1. 
Januar 2005 in Kraft treten.
Weiteres Gesprächsthema war die Übernahme einer Reihe neuer EG- 
Rechtsakte („acquis communautaire“) im Bereich Landverkehr durch 
die 
Schweiz, so wie das in Art. 52 Abs. 4 des Landverkehrsabkommens 
vorgesehen ist. Laut diesem Verfahren entscheidet die Schweiz über 
die Angleichung des Schweizer Rechts an den EU-Acquis. Diese 
Rechtsakte betreffen vor allem Normen und Vorschriften — im 
Strassen- und im Bahnverkehr — zu Themen wie Fahrerbescheinigung, 
technische Anforderungen der Fahrzeuge oder erhöhte Sicherheit für 
Gefahrguttransporte. Diese Übernahme hat die erste Anpassung des 
Anhangs 1 seit Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens zur Folge.

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