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Staatskanzlei Luzern

Neuschatzung in der Bauzone wird weitergeführt

Luzern (ots)

Das Finanzdepartement des Kantons Luzern hat entschieden, die aktuelle Neuschatzungsperiode bis Ende 2012 zu verlängern und die Neuschatzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke in den Jahren 2013 bis 2017 fortzusetzen. Damit werden Tausende von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentums-Grundstücken und Grundstücken ohne Bauten von Grund auf neu bewertet.

Das Schatzungsgesetz (SRL Nr. 626) schreibt vor, dass jedes Schatzungsobjekt spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten seines Katasterwertes neu geschätzt werden soll. Dabei muss der Katasterwert sich mit dem Verkehrswert decken.

Im Kanton Luzern sind die betreffenden Objekte letztmals vor 1999 von Grund auf neu bewertet worden. Die Katasterwerte entsprechen deshalb nicht mehr den heutigen Marktverhältnissen. Vor allem bei den Einfamilienhäusern, bei den Stockwerkeigentums-Grundstücken und bei den Grundstücken ohne Bauten liegen sie teils wesentlich unter den effektiven Verkaufspreisen. Das Finanzdepartement hat deshalb bestimmt, dass von 2013 bis 2017 rund 8700 Einfamilienhäuser, 8800 Stockwerkeigentums-Grundstücke und 1200 Grundstücke ohne Bauten neu geschätzt werden.

Die geschätzten Mietwerte dienen den Steuerbehörden jeweils für die Festlegung des Eigenmietwerts. Aktuelle Schatzungswerte sind also einerseits nötig, um die Rechtsgleichheit aller Eigentümer zu gewährleisten. Andererseits ersparen sie den Steuerbehörden den Aufwand, den eine Festsetzung des Eigenmietwerts im Veranlagungsverfahren mit sich bringen würde.

Im Gegensatz dazu drängt sich eine systematische Neuschatzung bei Gewerbe- und Industrieobjekten sowie bei Mehrfamilien- und Wohngeschäftshäusern nicht auf. Hier weichen die Kaufpreise in den letzten Jahren nicht erheblich von den gültigen Katasterwerten ab. Neuschatzungen erfolgen in diesen Fällen nur auf Antrag der Eigentümer.

In der laufenden Schatzungsperiode 2007 bis 2011 ist die Akzeptanz bei der Bevölkerung mehrheitlich gut. Auch die Eigentümer erachten die periodische Festlegung des Katasterwerts aus Gründen der Rechtsgleichheit als richtig. Wegen knapper Personalressourcen in der Abteilung Immobilienbewertung können allerdings nicht alle vorgesehenen Schatzungen wie geplant umgesetzt werden. Das Finanzdepartement verlängert deshalb die Frist für die Umsetzung des aktuellen Neuschatzungsbeschlusses bis zum 31. Dezember 2012.

Kontakt:

Josef Burri
Abteilung Immobilienbewertung Dienststelle Steuern
Tel.: +41/41/228'57'40

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