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Staatskanzlei Luzern

Grosser Sendeturm Beromünster wird unter Denkmalschutz gestellt

Luzern (ots)

Seit Ende 2008 werden vom Landessender Beromünster
keine Mittelwellen-Sendungen mehr ausgestrahlt und die SRG SSR idée 
Suisse, Inhaberin der Konzession, hat nach Auslaufen der 
Betriebsbewilligung für die Sendeanlage den Standort Beromünster 
aufgegeben. Nun soll der grosse Sendeturm unter Denkmalschutz 
gestellt werden, nicht aber die übrigen Gebäude der Sendeanlage. Das 
hat die Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport des Kantons 
Luzern entschieden.
Die Dienststelle schreibt in ihren Erwägungen, dass aufgrund der 
(kultur-)historischen Bedeutung des Landessenders Beromünster und 
seiner Stellung in der Technikgeschichte die Schutzwürdigkeit der 
Anlage grundsätzlich gegeben sei. Ein Antrag der Denkmalkommission 
und zwei Gutachten führen dies überzeugend aus.
Weniger eindeutig ist hingegen die Frage des Schutzumfangs: Da die
technischen Apparaturen über eine Vereinbarung mit der Swisscom und 
mit ausdrücklicher Zustimmung der Denkmalpflege in der Zwischenzeit 
vom Museum für Kommunikation in Bern übernommen wurden und dort 
bewahrt werden, zieht die Denkmalkommission ihren Antrag auf deren 
Unterschutzstellung zurück. Der Schutz der Objekte ist im Museum sehr
gut gewährleistet.
Zudem beantragt die Eigentümerin Swisscom, auf den Schutz des 
kleinen Sendeturms zu verzichten, weil die Kosten für den Erhalt 
unverhältnismässig wären, ohne dass der Sendeturm genutzt werden 
könnte. Vielmehr müsse die Swisscom, falls weiterhin ein Sendebetrieb
zustande käme, den kleinen Sendeturm umbauen oder ersetzen. Auch die 
Gemeinde Gunzwil (heute fusioniert mit der Gemeinde Beromünster) 
argumentierte in diesem Sinn, weil nur der grosse Sendeturm die 
Qualität eines Symbols habe und von der Bevölkerung als solches 
wahrgenommen werde. Die Denkmalkommission betont hingegen die 
Bedeutung des kleinen Sendeturms als Dokumentation der technischen 
Entwicklung der Radiopionierzeit.
Der historischen Bedeutung Rechnung getragen
Die Denkmalkommission bezeichnet in ihrer vorgängigen 
Stellungnahme den grossen Sendeturm als «veritable Landmark grossen 
Stils». Auch die Gemeinde Gunzwil betont, dass die Bevölkerung den 
grossen Sendeturm (im Unterschied zum kleinen) als «Denkmal» 
wahrnehme. Mit dem Erhalt und Schutz des grossen Sendeturms wird 
damit der historischen Bedeutung des Landessenders in seiner weithin 
sichtbaren Gestalt Rechnung getragen.
Hingegen gilt diese öffentliche Wahrnehmung nicht - oder nicht 
annähernd in gleichem Masse - für den kleinen Sendeturm. Dieser 
zeichnet sich zwar wie von der Denkmalkommission und der 
Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege ausgeführt als «schöne 
Antenne» «ingenieurtechnisch und gestalterisch durch höchste Sorgfalt
und Qualität aus», jedoch steht diese Einschätzung nicht im 
Verhältnis zum Aufwand, der für den Erhalt zu tragen wäre.» In 
Abwägung zum grossen Sendeturm und seiner Bedeutung (auch und 
insbesondere in der öffentlichen Wahrnehmung) ist die 
Schutzwürdigkeit des kleinen Sendeturms nicht gegeben.
Integrale Unterschutzstellung wäre unverhältnismässig
Betrachtet man die Schutzwürdigkeit der einzelnen Bauelemente des 
Ensembles, so ist festzustellen, dass diese nur im Fall des grossen 
Sendeturms aufgrund seines sichtbaren Denkmalcharakters und 
Symbolwertes für sich allein gegeben ist. Hingegen muss bei allen 
anderen Elementen die Schutzwürdigkeit verneint werden. Nur als 
integrales Ensemble wäre eine Schutzwürdigkeit gegeben. Eine solche 
integrale Unterschutzstellung erscheint jedoch unverhältnismässig, 
wenn man die eingeschränkten und ungeklärten Nutzungsmöglichkeiten 
(Zonenregelung), die abgelegene Lage und den Erhaltungsaufwand von 
mehreren Millionen Franken berücksichtigt.
Die Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport würde es 
ausdrücklich begrüssen, wenn die Gebäude erhalten und einer neuen 
Nutzung zugeführt werden könnten. Sie hält jedoch die 
Unterschutzstellung des Ensembles ohne Aussicht auf eine alternative 
Nutzung mit Blick auf die hohen Aufwendungen für nicht 
verhältnismässig.

Kontakt:

Dr. Karin Pauleweit
Vorsteherin Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport
Tel.: +41/41/228'64'96
E-Mail: karin.pauleweit@lu.ch

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