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Staatskanzlei Luzern

Mehr Lohn für die Lehrpersonen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat bei der Besoldung und bei den
Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen verschiedene
Verbesserungen beschlossen: Für die Besoldungsanpassungen für die
Lehrpersonen stehen für das Jahr 2002 2,5 Prozent des
Personalaufwandes zur Verfügung, was mit Berücksichtigung des
Mutationseffekts 3,5 Lohnprozenten entspricht. Zudem soll mit
zusätzlichen Mitteln (je 0,25 Prozent des Personalaufwandes für die
Jahre 2002 und 2003) der Schulpool für besondere Aufgaben in der
Volksschule erweitert werden.
Die Besoldungsanpassungen für die Lehrpersonen für das Jahr 2002
sollen prozentual gleich ausgestaltet werden wie jene für das
Staatspersonal. Die 3,5 zusätzlichen Lohnprozente sollen nach dem
Willen der Regierung wie folgt aufgeteilt werden:
  • 1,3 % für eine lineare Anpassung der Löhne an die Teuerung,
  • 1,7 % für den Stufenanstieg (zwei Stufen für alle Lehrpersonen),
  • 0,2 % für eine dritte Stufe für die Lehrpersonen der Sekundarstufen I und II aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt
  • 0,3 % für zusätzliche Besoldungsmassnahmen für einzelne Lehrpersonen
Die Gewährung einer dritten Stufe für die Lehrpersonen der
Sekundarstufen I und II ist notwendig, um der Situation auf dem
Arbeitsmarkt zu begegnen Es können damit für die Rekrutierung von
Lehrpersonen gezielt Mittel eingesetzt werden. . Mit den 0,3 % für
zusätzliche Besoldungsmassnahmen kann jüngeren Lehrpersonen
(Anstellung nach 1995) eine zusätzliche Stufe gewährt werden, da
diese bisher eine langsame Lohnentwicklung hatten.
0,5 Prozent für strukturelle Massnahmen
2002 und 2003 sollen je 0,25 Prozent des Personalaufwandes
zusätzlich für strukturelle Massnahmen zur Verfügung gestellt werden:
Der Schulpool für besondere Aufgaben im Rahmen der Schulentwicklung
und Schulorganisation in den Volksschulen soll erweitert werden. In
der Volksschule ergibt dies etwa eine Entlastung um eine
Viertellektion pro Klasse. Damit diese Regelung korrekt zur Anwendung
kommt, ist diese in der Personal- und Besoldungsverordnung für
Lehrpersonen festzuhalten. Die entsprechende Revision wird auf Beginn
des Schuljahres 2002/03 vorbereitet. Für die Gymnasien erfolgte diese
Poolanpassung bereits auf den 1. August 2001.
Dieser Beschluss erfolgt in Übereinstimmung mit dem Verband
Luzerner Gemeinden VLG.
Totalrevision geplant
Die Überarbeitung des Besoldungsrechts für die Lehrpersonen ist
ebenfalls geplant. Eine neue Besoldungsordnung kann aber frühestens
auf Beginn des Schuljahres 2005/06 in Kraft treten. Da aber bereits
vor diesem Zeitpunkt Besoldungs-Korrekturen notwendig sind, werden in
den nächsten Jahren wiederum einzelne Anpassungsschritte nötig sein.

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