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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Vorgezogene Entsorgungsgebühr Altglassammeln wird erstmals entschädigt

Bern (ots)

Bern, 28. Juli 2003
Auf Glasflaschen für Getränke wird seit Anfang 2002 eine 
vorgezogene 
Entsorgungsgebühr erhoben. Nun erhalten die Gemeinden und die 
übrigen Sammler von Altglas erstmals eine entsprechende 
Entschädigung. Diese ist deutlich höher als ursprünglich budgetiert. 
Offensichtlich funktioniert das neue Finanzierungsmodell für das 
Altglassammeln.
Seit dem 1. Januar 2002 ist im Preis von Getränken in 
Glasflaschen 
eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) zwischen 2 und 6 Rappen 
enthalten. Dieses Geld dient zur Bezahlung der Kosten für die 
Altglasverwertung und wird im Auftrag des BUWAL von der VetroSwiss 
in Glattbrugg einkassiert. Mitte Juli stellte VetroSwiss den 
Sammlern nun erstmals eine Verfügung zu, in der gemäss der 
gesammelten Altglasmenge die Entschädigung festgelegt ist.
Die Gebühreneinnahmen für das Jahr 2002 beliefen sich auf 24,4 
Millionen Franken, von denen nächstens 18,4 Millionen Franken als 
Entschädigung an die Gemeinden und übrigen Sammler von Altglas, 
beispielsweise Getränkeabfüllereien, ausgerichtet werden. Mit der 
Differenz von 6 Millionen Franken zwischen Einnahmen und 
Ausschüttung bildete VetroSwiss eine einmalige Reserve von 3 
Millionen Franken zur Überbrückung defizitärer Perioden in der 
Zukunft. Ausserdem deckte sie damit die Kosten der 
Öffentlichkeitsarbeit und den Aufwand der Verwaltung.
290'100 Tonnen Altglas entschädigt Insgesamt hat VetroSwiss im 
Jahr 
2002 eine Sammelmenge von 290'100 Tonnen Altglas errechnet, die es 
zu entschädigen gilt. Für die aufwändigere farbgetrennte Sammlung 
kann VetroSwiss Fr. 82.35 pro Tonne bezahlen, für das gemischte Glas 
Fr 32.95. Dies ist deutlich mehr als die ursprünglichen Schätzungen 
von Fr. 50.- bzw. 20.- für das erste Betriebsjahr, vor allem weil 
die Gebühreneinnahmen über den Erwartungen lagen.
Damit erhalten die Gemeinden als wichtigste Sammler einen 
substanziellen Beitrag an die Kosten der Altglassammlung. Bei guter 
Organisation sollten sie ihre Aufwendungen zu wesentlichen Teilen 
decken können, womit das für die Einführung der VEG gesetzte Ziel 
für einen grossen Teil der Gemeinden erreicht wäre. Ausbezahlt 
werden die Entschädigungen ab Mitte August, nachdem die 30 Tage 
dauernde Rekursfrist abgelaufen ist.
Neu kommen also an Stelle der Steuerzahler die Anbieter und die 
Käufer von Glasflaschen für die Kosten der Sammlung und Verwertung 
des Altglases auf. So will es das Verursacherprinzip im 
Umweltschutzgesetz und in der Bundesverfassung. Die Entsorgung der 
Glasverpackungen wird damit auf vergleichbare Weise finanziert wie 
jene der PET-Flaschen und Aludosen, die von der Wirtschaft getragen 
wird. Es liegt jetzt an den Gemeinden, ihren Bürgern diese 
Einsparungen vollumfänglich weiterzugeben und dies auch transparent 
zu kommunizieren. Das Gebührenobligatorium bewährt sich Die 
unerwartet hohen Gebühreneinnahmen sind nicht zuletzt eine Folge der 
Erfassung importierter Glasflaschen durch die Zollbehörden. 
Potentielle Trittbrettfahrer unter den Importeuren haben es deshalb 
wesentlich schwerer, sich der Gebührenpflicht zu entziehen, als wenn 
sie ihre Einfuhren selber melden würden. Die Flaschen werden an der 
Grenze ohnehin mit der Einfuhrdeklaration erfasst. Damit bleibt den 
Importeuren von Getränken in Glasflaschen und von leeren 
Glasverpackungen ein zusätzlicher administrativer Aufwand erspart.
Insgesamt verlief die Einführung der VEG auf Glasflaschen 
erfolgreich. Dies ist auch der vorherrschende Eindruck der 
Betroffenen. Nur etwa 4% der Gebühreneinnahmen werden für den 
administrativen Aufwand benötigt; etwa gleich viel setzt VetroSwiss 
für die Öffentlichkeitsarbeit ein. Im ersten Betriebsjahr sind 
allerdings die Aufwendungen der Vorbereitungsphase dazugekommen, 
während der noch keine Gebühreneinnahmen flossen. Ein 
Tätigkeitsbericht der VetroSwiss wird nach der Sommerpause vom BUWAL 
veröffentlicht.
VETROSWISS	                          BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
                                          WALD UND LANDSCHAFT
                                          Pressedienst
Auskünfte
- Hansjörg Buser, BUWAL, Abteilung Abfall, Tel. 031 324 94 13, 
E-Mail: mailto:hansjoerg.buser@buwal.admin.ch
- Fritz Stuker, VetroSwiss, Tel. 01 809 76 00,
E-Mail: mailto:fritz.stuker@vetroswiss.ch
Künftige Entschädigungssätze: nötigenfalls verfeinert 
Die Entschädigung wird in den ersten beiden Betriebsjahren 2002 und 
2003 nach einem im Voraus festgelegten, relativ groben Raster 
abgestuft: Die unbeschädigt (Ganzglas) für die Wiederverwendung oder 
farbgetrennt für die Flaschenproduktion gesammelten Glasverpackungen 
werden mit dem maximalen Satz vergütet. Der Satz für das 
gemischtfarbige, für die Flaschenproduktion weniger geeignete 
Altglas liegt bei 40 Prozent des Maximums. Diese Abstufung 
rechtfertigt sich durch den deutlich geringeren Sammel- und 
Transportaufwand.
Anhand der Daten des ersten Betriebsjahres werden VetroSwiss und 
BUWAL gemeinsam die Entschädigungsmodalitäten überprüfen und 
gegebenenfalls verfeinern. Auch sich neu eröffnende 
Verwertungsmöglichkeiten, wie die Herstellung hochwertiger 
Isolationsmaterialien, könnten nach einer Anpassung rufen.

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