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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Whistle Blower - Bericht und Antrag zur Abänderung des Staatspersonalgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. September 2014 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

GRECO Empfehlungen umgesetzt

Im Rahmen der Evaluation Liechtensteins durch die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) wurden verschiedene Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Thema "Korruption und öffentliche Verwaltung" an Liechtenstein gerichtet. Diese Empfehlungen betrafen insbesondere den Schutz von Hinweisgebern (Whistle Blower) sowie Erleichterungen bei der Entbindung vom Amtsgeheimnis betreffend Zeugenaussagen vor Gericht. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen die Empfehlungen von GRECO umgesetzt werden.

Meldepflicht eingeführt

Ein funktionierendes Meldewesen für Verdachtsfälle, insbesondere im Bereich der Korruption, ist ein zentrales Instrument zur Vorbeugung von Korruption und daher im Interesse Liechtensteins. Zu diesem Zweck soll im StPG neu eine Meldepflicht für die Staatsangestellten betreffend gerichtlich strafbare Handlungen eingeführt werden.

Weitere Anpassungen

Mit der gegenständlichen Vorlage sollen auch einige allgemeine Anpassungen am StPG und weiteren Gesetzen vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Zuständigkeitsfragen sowie die Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Auflösung von Dienstverhältnissen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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