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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Markenschutzgesetzes und des Patentanwaltsgesetzes: Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Markenschutzgesetzes und des Patentanwaltsgesetzes genehmigt.

Liechtenstein verfügt seit 1928 über ein eigenes, von der Schweiz unabhängiges Markenschutzsystem. Das zuletzt im Jahre 1997 vollkommen revidierte Markenschutzgesetz ist mit dem Markenschutzrecht der EWR-Staaten weitgehend harmonisiert. Das liechtensteinische Markenschutzgesetz rezipiert zwar in weiten Bereichen das Markenschutzgesetz der Schweiz, jedoch bestehen zwischen den Markenschutzsystemen insbesondere aufgrund der Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR Unterschiede. Aufgrund von Revisionen in der Schweiz, welche in Liechtenstein nicht nachgeführt wurden, ist es notwendig, das liechtensteinische Gesetz anzupassen, um erneut den gemeinsamen Wirtschaftsraum im Bereich Markenschutz entsprechend zu nützen. Weiter ist auch darauf hinzuweisen, dass die Rechtsentwicklungen, wie sie bereits im Designrecht und teilweise im Patentrecht vorgenommen wurden, auch in der Markenschutzgesetzgebung nachgeführt werden mit dem Ziel, möglichst einheitliche Regelungen zu erreichen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. September 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43

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