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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Parallelgeltung von AIFMG und IUG
Bericht und Antrag zur Abänderung des AIFMG verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an der Regierungssitzung vom 7. Mai 2013 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und anderer Gesetze zu Handen des Landtags verabschiedet. Der Landtag hatte in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2012 dem AIFMG mit Inkrafttreten am 22. Juli 2013 zugestimmt.

Inkrafttreten am 22. Juli 2013 beibehalten

Die Abänderung ist notwendig, weil sich die dem AIFMG zugrundeliegende AIFM-Richtlinie noch im EWR-Übernahmeverfahren befindet. Dieses Übernahmeverfahren kann nicht mehr bis zum 22. Juli 2013, zu welchem das AIFMG in Kraft treten soll, abgeschlossen werden. Deshalb muss das AIFMG, welches als reines Umsetzungsgesetz konzipiert war, bis zum Inkrafttreten des Übernahmebeschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses angepasst und als eigenständiger Erlass ausgestaltet werden. Der sogenannte "EWR-bzw. EU-Pass" bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten kommt erst ab dem Zeitpunkt des Übernahmebeschlusses der AIFM-Richtlinie in den EWR-Acquis zum Tragen. Das AIFMG soll in der abgeänderten Fassung am 22. Juli 2013 in Kraft treten.

Gleichzeitig werden weitere Anpassungen vorgenommen, um den Marktteilnehmern in der Zeit bis zur Übernahme der Richtlinie die grösstmögliche Flexibilität und Rechtssicherheit sowohl für die bestehenden sowie neue Geschäfte zu ermöglichen.

Rechtssicherheit für Marktteilnehmer

Bis zum Inkrafttreten des Übernahmebeschlusses sollen das AIFMG und das Gesetz über Investmentunternehmen und andere Werte oder Immobilien (IUG) parallel gelten. Es wird daher vorübergehend möglich sein, Verwaltungsgesellschaften nach dem IUG (Produktbewilligung) oder AIFM nach dem AIFMG (Managerbewilligung) zu bewilligen bzw. zuzulassen. Gleichzeitig soll es auch möglich sein, eine Bewilligung als Verwaltungsgesellschaft nach dem IUG und als AIFM nach dem AIFMG zu erhalten und entsprechend Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien und alternative Investmentfonds (AIF) zu verwalten und in Liechtenstein zu vertreiben sowie AIF nach dem AIFMG und Investmentunternehmen nach dem IUG neu aufzusetzen. Damit werden für die Zeitdauer bis zum Übernahmezeitpunkt der Richtlinie klare Voraussetzungen und Rechtssicherheit geschaffen. Zum Übernahmezeitpunkt der AIFM-Richtlinie in den EWR-Rechtsbestand wird das AIFMG wieder in der vom Landtag am 19. Dezember 2012 ursprünglich verabschiedeten Form in Kraft treten. Die unter dem AIFMG bewilligten Intermediäre sowie zugelassenen Produkte erhalten ab diesem Zeitpunkt vollen Zugang zum europäischen Binnenmarkt im Rahmen des EWR-bzw. EU-Passes.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Anne-Sophie Constans-Lampert, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 60 88

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