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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Reform des Erbrechts

Vaduz (ots/ikr) -

Nachdem die letzte Reform des liechtensteinischen Erbrechts bereits im Jahre 1993 erfolgte, ist eine Gesamtreform unabdingbar geworden.

Mit der gegenständlichen Reform wird insbesondere die erbrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners verbessert. Ferner wird der Erbvertrag weiter geöffnet, d.h. er ist nicht mehr nur für Ehegatten sowie eingetragene Partner zulässig. Zudem steht es dem Erblasser im Rahmen des Erbvertrags künftig frei, ob er über den gesamten Nachlass oder nur über einen Teil verfügen möchte. Die Rechte der Pflichtteilsberechtigten bleiben vom Erbvertrag selbstverständlich unberührt. Weiters wird die erbrechtliche Bestimmung über den Zeitpunkt der Feststellung der Abstammung, welche vor allem Kinder diskriminiert, beseitigt.

Darüber hinaus werden die Stundung des Pflichtteils und die Möglichkeit seiner Zahlung in Raten eingeführt. Die Ausarbeitung der Vorlage wurde schliesslich auch dafür genutzt, alte und schwer verständliche Bestimmungen zeitgemäss zu formulieren.

"Mit dieser Reform wird das liechtensteinische Erbrecht auf einen aktuellen und zeitgemässen Stand gebracht und damit Rechtssicherheit geschaffen. Zudem werden die Erbvertragsmöglichkeiten erweitert. Darüber hinaus wird eine neue Bestimmung über die Stundung und die Ratenzahlung des Pflichtteilsanspruchs geschaffen. Insgesamt wird somit der Gestaltungsspielraum des Erblassers in verschiedener Hinsicht erweitert", betont Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick.

Kontakt:

Simone Lugger
Mitarbeiterin im Ressort Justiz
Tel. +423 236 76 42

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