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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 28. September 2010 die Stellungnahme betreffend die
Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur 
Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen 
Personen zuhanden des Landtags genehmigt.
Mit der Abänderung des Strafgesetzbuches und der 
Strafprozessordnung werden sowohl die materiellen als auch 
verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der 
strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen in 
Liechtenstein geschaffen.
Der Landtag hat die Regierungsvorlage anlässlich der ersten Lesung
am 26. Mai 2010 grundsätzlich begrüsst. Die Regierung beantwortet mit
der Stellungnahme die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen 
Fragen. Dies betrifft insbesondere die Fragen nach dem Höchstmass der
Strafdrohung für juristische Personen, der Aufnahme von spezifischen 
Milderungs- und Erschwerungsgründen, dem konkreten Anwendungsbereich 
der neuen Normen und dem Kreis der Sanktionsadressaten.

Kontakt:

Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
T +423 236 65 90

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