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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Transport gefährlicher Güter: Verordnung abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 27. Oktober die Abänderung der Verordnung über den 
Transport gefährlicher Güter auf der Strasse genehmigt.
Mit der Abänderung der Verordnung werden Bestimmungen von 
EG-Richtlinien über den Transport von gefährlichen Gütern auf der 
Strasse umgesetzt. Es handelt sich hierbei um Bestimmungen über die 
Zulassung von Schulungsbeauftragten für die Schulung von sogenannten 
Gefahrengutbeauftragten von Firmen, über die Abnahme der Prüfungen 
durch die zuständige Behörde und die Ausstellung des 
Schulungsnachweises. Insbesondere wird zwischen Schulung und Prüfung 
klar unterschieden, da die Prüfungsstelle nicht gleichzeitig auch 
Schulungsveranstalter sein darf.
Weitere Anpassungen betreffen die besonderen Pflichten der 
Unternehmen sowie die Kontrollen in den Betrieben. Diese sollen 
künftig nicht nur von der Landespolizei, sondern auch vom Amt für 
Umweltschutz eigenständig vorgenommen werden können.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
T 1423 236 60 10

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