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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung der Konkursordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 18. November 2008 den Bericht und Antrag über die 
Abänderung der Konkursordnung zur Behandlung an den Landtag 
überwiesen.
Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil 2005/87 vom 30. Juni 2008 den
Art. 38 des Gesetzes vom 17. Juli 1973 über das Konkursverfahren 
(Konkursordnung; KO) als verfassungswidrig aufgehoben. In seinem 
Urteil kam der Staatsgerichtshof zum Schluss, dass im vorliegenden 
Fall in der Konkursordnung gleich zu behandelnde Sachverhalte ohne 
einen vertretbaren Grund und somit in willkürlicher Weise ungleich 
behandelt werden. Nach Art. 34, 35 und 36 KO könne ein 
Vertragspartner als Konkursgläubiger im Falle des Rücktritts des 
Masseverwalters bei zweiseitigen Rechtsgeschäften, bei Fixgeschäften 
und bei Bestandverträgen den Ersatz des ihm verursachten Schadens 
verlangen; nicht aber so im Fall des Art. 38 KO, welcher sich auf 
Dienstverträge bezieht.
"Durch die Aufhebung von Art. 38 KO entsteht eine Lücke, was die 
Rechte und Ansprüche von Masseverwalter und Arbeitnehmern im 
Konkursverfahren betrifft. Diese Lücke ist zum Vorteil der geregelten
Abwicklung der Konkursverfahren und zur Wahrung der Interessen der 
Arbeitnehmer zu schliessen," führt Regierungschef-Stellvertreter 
Klaus Tschütscher aus.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 27

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