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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verpflichtungskredit für die Neuausrichtung der Milchmarktordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 30. September 2008 einen Bericht und Antrag 
betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines 
Verpflichtungskredites zur Umsetzung der 2. Phase der Neuausrichtung 
der Milchmarktordnung und der Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft
für die Jahre 2009 bis 2012 an den Landtag verabschiedet. Die 
Milchwirtschaft ist der wichtigste Produktionszweig der 
Landwirtschaft im Fürstentum Liechtenstein. Mit einem Rohertrag von 
rund 17 Millionen Franken leistet sie einen Anteil von über 50 
Prozent am Gesamtrohertrag.
Im Jahr 2004 hat der Landtag das Gesetz über die Neuausrichtung 
der Milchmarktordnung und die Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft
sowie einen Verpflichtungskredit von sechs Millionen Franken zur 
Umsetzung der ersten Phase genehmigt. Mit diesem Gesetz werden eine 
nachhaltige Stärkung der liechtensteinischen Milchwirtschaft sowie 
eine grösstmögliche Selbstversorgung der Bevölkerung mit 
Milchprodukten angestrebt. Dazu fördert der Staat mit der 
Vorwärtsintegration die Entwicklung und den Aufbau der 
Verarbeitungsstrukturen in der Milchwirtschaft. Mit der gesamten 
inländischen Verkehrsmilchmenge soll eine grösstmögliche 
Wertschöpfung erzielt werden, damit die liechtensteinische 
Milchwirtschaft im internationalen Umfeld bestehen kann.
Die erste Phase der Vorwärtsintegration ist Ende 2008 
abgeschlossen. Die Veränderung des Milchmarktes kann als positiv 
beurteilt werden. Die Indikatoren zur Beurteilung des 
Zielerfüllungsgrades bestätigen, dass sich die 
Milchverarbeitungsstrukturen in die gewünschte Richtung entwickeln.
Seit Inkraftsetzung des Milchmarktordnungsgesetzes im Januar 2005 
haben sich die Rahmenbedingungen auf dem Milchmarkt durch 
internationale Entwicklungen rasant verändert. Die 
liechtensteinischen Milchverarbeiter unterliegen einem ständigen 
Anpassungsprozess. Die Erreichung nachhaltig wettbewerbsfähiger 
Milchverarbeitungsstrukturen in Liechtenstein hat in dieser Zeit 
nochmals an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund ist eine Fortführung
der Vorwärtsintegration für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der 
Liechtensteiner Milchwirtschaft unumgänglich. Die strategische 
Ausrichtung der Förderprogramme ist in der 2. Phase beizubehalten. 
Für die Umsetzung der Zielvorgaben in der 2. Phase ist deshalb ein 
Rahmenkredit von 4,5 Millionen Franken für einen Zeitraum von vier 
Jahren erforderlich. Gegenüber der 1. Phase stellt dies eine 
Reduktion von 25 Prozent dar.

Kontakt:

Kontakt:
Landwirtschaftsamt,
Amtsleiter Julius Ospelt
Tel.: +423 236 66 00

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