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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Aufhebung des Gentech-Freisetzungsverbotes

Vaduz (ots)

Vaduz, 18. April (pafl) - In den Landeszeitungen vom
17. April wurde in einer Stellungnahme der Liechtensteinischen 
Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) darauf hingewiesen, das das 
bestehende Verbot von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch 
veränderten Organismen wegen der Übernahme einer EU-Richtlinie ins 
EWR-Abkommen aufzuheben ist. In ähnliche Richtung geht auch die 
Berichterstattung in einer liechtensteinischen Landeszeitung. In 
diesen Beiträgen wird missverständlicherweise der Eindruck erweckt, 
dass Liechtenstein nach bestehender Rechtslage gentechfrei sei, und 
insbesondere in der Landwirtschaft keine Gentech-Produktion erlaubt 
sei.
Hierzu ist bezüglich der geltenden Rechtslage aufgrund des 
Gesetzes über den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen
Organismen folgendes festzuhalten:
  • Nach dem bestehenden Gesetz sind Freisetzungsversuche und die Herstellung gentechnisch veränderter Organismen verboten.
  • Gentechnisch veränderte Organismen inklusive Saatgut, die in der Schweiz oder in der EU zum Verkehr freigegeben sind, dürfen heute schon nach Liechtensteinischem Gesetz in Liechtenstein verwendet werden. Allerdings ist dazu eine Bewilligung erforderlich.
Insofern ist Liechtenstein in rechtlicher Hinsicht auch heute 
nicht gentechfrei. Die Richtlinie, die ins EWR-Abkommen zu übernehmen
ist, regelt die Bedingungen der Anwendungen klarer. Für die Anwendung
von Gentechprodukten in der Landwirtschaft wird dazu eine 
Koexistenzverordnung zu erlassen sein, welche die diesbezüglichen 
Voraussetzungen klar festhält. Die meisten Landwirtschaftsbetriebe 
produzieren nach den Richtlinien des biologischen Landbaues oder der 
integrierten Produktion. Zum Schutze der nach diesen Kriterien 
produzierenden Landwirtschaftsbetriebe wird die Koexistenzverordnung 
so zu gestalten sein, dass für den Anbau von gentechnisch verändertem
Saatgut Bedingungen gelten, welche eine Kontamination der anderen 
Betriebsflächen verhindern.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Abteilungsleiter Luft, Lärm, Boden
Tel.: +423 236 61 97

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