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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Übernahme der Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie in das EWR-Abkommen

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag einen Bericht und Antrag über den Beschluss des 
Gemeinsamen EWR-Ausschusses, eine Durchführungsrichtlinie zur 
Transparenzrichtlinie in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Transparenzrichtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans für 
Finanzdienstleistungen (FSAP) der Europäischen Union. Die 
Transparenzrichtlinie ergänzt die Verordnung (EG) betreffend die 
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, die 
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, die Marktmissbrauchsrichtlinie 
und die Prospektrichtlinie.
Die Transparenz von Wertpapieremittenten ist für das Funktionieren
der Kapitalmärkte von zentraler Bedeutung. Mit den in der 
Transparenzrichtlinie vorgesehenen Informationspflichten soll dem 
Anleger eine fundierte Beurteilung der Geschäftsergebnisse und der 
Vermögenslage von Wertpapieremittenten ermöglicht und die 
Vergleichbarkeit von Wertpapieremittenten verbessert werden. Damit 
soll das Vertrauen der Anleger in die Wertpapiermärkte gestärkt und 
der Anlegerschutz und die Markteffizienz erhöht werden.
Die Durchführungsrichtlinie umfasst Durchführungsbestimmungen für
- die Wahl des Herkunftsmitgliedstaates;
- den Inhalt des Halbjahresfinanzberichtes;
- die Mitteilung des Erwerbs und der Veräusserung bedeutender 
Beteiligungen;
- die Verfahren betreffend die Mitteilung und Veröffentlichung 
bedeutender Beteiligungen;
- Finanzinstrumente, die zum Erwerb von Aktien befugen, die mit 
Stimmrechten verbunden sind;
- den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen;
- Drittstaaten.
Die Transparenzrichtlinie und die Durchführungsrichtlinie werden 
durch die Revision des Offenlegungsgesetzes umgesetzt. Zusätzlich 
wird noch eine Verordnung zum Offenlegungsgesetz erlassen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 15

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