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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Pensionsfondsgesetz in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 3. Mai (pafl) – Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung sowie eines wachsenden Marktes der betrieblichen Altersversorgung in Europa strebt Liechtenstein eine Positionierung als attraktiver Standort für Einrichtungen der grenzüberschreitenden betrieblichen Altersversorgung an. Zu diesem Zweck hat die Regierung im September 2005 eine Studie für den Aufbau eines „Pensionsfonds-Standortes Liechtenstein“ erstellen zu lassen, welche am 7. Dezember 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Basierend auf den Erkenntnissen der Studie wurden in den letzten Monaten nun standortattraktive, wirksame gesetzliche Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von Pensionsfonds in Liechtenstein ausgearbeitet. Die Regierung hat den entsprechenden Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz) verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben.

Die Pensionsfonds-Studie kommt zum Schluss, dass die 
traditionellen umlagefinanzierten Altersversorgungssysteme an ihre 
Grenzen gestossen sind und daher die Nachfrage nach betrieblicher 
Altersversorgung in den meisten Ländern Europas zukünftig noch 
weiter zunehmen und damit ein neues, grosses Marktpotential 
geschaffen wird. Für Liechtenstein besteht eine echte Chance, sich 
als attraktiver Standort für Pensionsfonds zu etablieren und dadurch 
den Finanzplatz weiter zu diversifizieren. Der gute Ruf, die 
Seriosität sowie die Tradition des Finanzplatzes, die bestehende 
Infrastruktur, die Anwesenheit verschiedenster in- und ausländischer 
Finanzinstitutionen, das bereits vorhandene Know-how im Bereich der 
Finanzdienstleistungen, die generelle Rechtssicherheit sowie eine 
seriöse aber flexible Aufsicht über Finanzdienstleister werden als 
wichtige Faktoren für die Attraktivität Liechtensteins genannt. 
Diese spezifischen Standortvorteile machen den Pensionsfonds- 
Standort Liechtenstein für Unternehmen mit hoher Qualität attraktiv, 
was insgesamt eine positive Auswirkung auf den gesamten Finanzplatz 
gewährleistet.
Die Pensionsfonds-Richtlinie
Die staatlichen Altersversorgungssysteme haben zunehmend 
Probleme, die Aufgaben der Altersversorgung effizient durchzuführen. 
Hauptgründe sind die demographischen Entwicklungen sowie finanzielle 
Engpässe in den Staatshaushalten. Ohne die Bedeutung der 
Rentensysteme der Sozialversicherungen, welche nach dem 
Umlageverfahren arbeiten, in Frage zu stellen, soll das zukünftig zu 
erwartende Generationenproblem ergänzend mit privatfinanzierten 
Altersversorgungssystemen bewältigt werden.
Die Richtlinie 2003/41/EG (Pensionsfonds-Richtlinie) stellt einen 
ersten Schritt auf dem Weg zu einem europaweit organisierten 
Binnenmarkt im Bereich der freiwilligen betrieblichen 
Altersversorgung dar. Dabei werden die aufsichtsrechtlichen 
Bestimmungen für kapitalgedeckte, rechtlich selbständige 
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auf ein 
Mindestniveau vereinheitlicht und detaillierte Regeln für deren 
Tätigkeit festgelegt.
Zum Schutz der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger sieht 
die Pensionsfonds-Richtlinie angemessene Auskunftspflichten über 
deren Rechte sowie über die Geschäftsbedingungen und die finanzielle 
Lage von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vor.
Umsetzung in Liechtenstein
Durch die Umsetzung der Pensionsfonds-Richtlinie fallen 
liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen, welche bisher 
ausschliesslich die freiwillige betriebliche Personalvorsorge für 
nicht in Liechtenstein AHV-pflichtige Arbeitnehmer durchführten, 
unter den Anwendungsbereich der Pensionsfonds-Richtlinie und sind 
daher den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu unterstellen. Ausserdem 
haben liechtensteinische Arbeitgeber zukünftig die Wahlmöglichkeit, 
die rein freiwillige betriebliche Altersversorgung ihrer 
Arbeitnehmer entweder nach den Bestimmungen des Gesetzes über die 
betriebliche Personalvorsorge oder in Form eines Pensionsfonds nach 
den vorliegenden neuen Bestimmungen des Pensionsfondsgesetzes 
durchzuführen.
Die Umsetzung der vom Europäischen Parlament und des Rates der 
Europäischen Union im Juni 2003 erlassenen Pensionsfonds-Richtlinie 
über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der 
betrieblichen Altersversorgung erfolgt in einem Spezialgesetz, dem 
Pensionsfondsgesetz.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69

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